2024: Knapp 3.500 Hate Speech-Verfahren in Bayern neu eingeleitet

Wait 5 sec.

Hasskriminalität im Internet richtet sich vor allem gegen Jüdinnen und Juden, Menschen mit Migrationsgeschichte, Queere und Frauen. Im vergangenen Jahr seien in Bayern 3.462 Verfahren wegen Hate Speech neu eingeleitet worden, teilte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Montag mit. Das sei ein Anstieg um elf Prozent. In 2.909 Verfahren seien die Täter bekannt. Die Angriffe seien besonders häufig antisemitisch motiviert. „Deutschland und die Welt erleben nach dem 7. Oktober 2023 die schlimmste Welle von Antisemitismus seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges“, sagte Eisenreich weiter. Insgesamt seien rund 12.317 Hate-Speech-Meldungen mit Bayernbezug bei den Behörden eingegangen.Von allen neu eingeleiteten Verfahren waren im vergangenen Jahr 553 antisemitisch (2023: 481 Verfahren), 532 fremdenfeindlich (2023: 568), 176 queerfeindlich (2023: 112), 99 islamfeindlich (2023: 78), 42 behindertenfeindlich (2023: 64) und 7 christenfeindlich (2023: 10) motiviert. Hate Speech gegen Frauen wird gesondert erfasst: 154 Verfahren seien wegen einer frauenfeindlichen Motivation eingeleitet worden – ein Plus von mehr als 150 Prozent. Ziel des Hasses seien vor allem Journalistinnen und Politikerinnen und Frauen, die sich öffentlich engagieren, sagte Eisenreich weiter. Dass sie allein wegen ihres Geschlechts Opfer sexualisierter Beleidigungen würden, sei „erniedrigend und beschämend“.Insgesamt wurden im vergangenen Jahr in 794 Verfahren, die zum Teil noch aus den Vorjahren stammen, öffentlich Klage erhoben. In 597 Verfahren seien die Täter verurteilt oder es sei ein Strafbefehl erhoben worden. „Es drohen auch bei Ersttätern regelmäßig empfindliche Geldstrafen, bei Volksverhetzung beispielsweise mindestens drei Monatsgehälter plus Eintrag ins Führungszeugnis“, sagte Eisenreich und rief zugleich dazu auf, Hassrede offen zu widersprechen. Spitzenpolitiker müssten wegen ihrer politischen Positionen und der Meinungsfreiheit zwar mehr aushalten als andere, Kritik sei selbstverständlich erlaubt, sagte Eisenreich. Persönliche Beleidigungen seien aber strafbar. (1204/07.04.2025)The post 2024: Knapp 3.500 Hate Speech-Verfahren in Bayern neu eingeleitet appeared first on Evangelische Zeitung.