EuGH-Urteil stärkt Rechte von Flüchtlingen und Migranten

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03.06.2025 11.59Online seit heute, 11.59 UhrDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil zu den Grenzen zwischen Schlepperei und humanitärer Hilfe die Rechte von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten gestärkt.In dem Fall ging es um eine Kongolesin, die ihre minderjährige Tochter und ihre Nichte mit gefälschten Papieren nach Italien brachte und sich wegen Schlepperei verantworten musste. Der EuGH legte das EU-Recht in seinem heute veröffentlichten Urteil deutlich zugunsten der Kongolesin aus, mit möglichen Folgen für ähnliche Fälle in anderen EU-Staaten.Über den konkreten Fall muss nun das italienische Gericht entscheiden. Der Kongolesin wird in Italien vorgeworfen, zur unerlaubten Einreise von Ausländern beigetragen zu haben.Laut ihrer Anwältin drohte ihr deshalb eine mehrjährige Haftstrafe. Sie hatte bei der Einreise per Flugzeug sowohl für sich als auch für ihre Tochter und eine Nichte gefälschte Dokumente vorgezeigt.Später beantragte sie internationalen Schutz mit der Begründung, ihr früherer Partner habe ihrer Familie mit Mord gedroht. Das italienische Gericht wollte nun vom EuGH wissen, ob es strafbar sein kann, wenn Beschuldigte die Beihilfe zur unerlaubten Einreise aus humanitären Gründen leisten.Asylorganisationen sehen in dem Fall einen wichtigen Versuch, die aus ihrer Sicht zu restriktiven EU-Gesetze zu kippen. Insbesondere monieren sie, dass sich auch Angehörige und Flüchtlingsorganisationen strafbar machen können, wenn sie Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten bei der Flucht helfen. Ob jemand für diese Beihilfe Geld bekomme – wie es bei Schleppern der Fall wäre –, werde dabei nicht ausreichend berücksichtigt.