Erneute Niederlage für zwei Missbrauchsbetroffene aus dem Bistum Aachen: Ein Gericht verweigert ihnen finanzielle Unterstützung für eine Berufung gegen ein früheres Urteil. Es sieht keine Chancen auf Erfolg.Nachdem ihre Schmerzensgeldklagen gegen das katholische Bistum Aachen in erster Instanz abgelehnt wurden, sind zwei Missbrauchsbetroffene auch mit ihrem weiteren juristischen Vorgehen gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln lehnte die Anträge der beiden Männer ab, ihnen Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren zu gewähren. Das teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Die weitere Rechtsverfolgung biete keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.Die Klagen der beiden Betroffenen waren im Juli vergangenen Jahres vom Landgericht Aachen abgewiesen worden. Das Bistum Aachen in beiden Fällen Verjährung geltend gemacht. Gegen die am 27. und 31. Januar ergangenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts sind keine Rechtsmittel statthaft, wie es hieß. Die Kläger könnten aber prüfen, ob sie ein Berufungsverfahren auf eigene Kosten durchführen wollen.Ein Fall betrifft einen Mann, der wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs in den 1970er Jahren durch zwei Pfarrer in seiner Zeit als Messdiener ein Schmerzensgeld von 600.000 Euro verlangt hatte. Das Oberlandesgericht entschied, dass die 30-jährige Verjährungsfrist auch dann abgelaufen sei, wenn beim Kläger zeitweise eine Amnesie bestanden habe.Ähnlich argumentiert das Oberlandesgericht auch im zweiten Fall. Der Betroffene verlangte 325.000 Euro. Der Mann hatte angegeben, als 17-Jähriger 1990 durch einen als Religionslehrer tätigen Kaplan bei einer Nachhilfestunde vergewaltigt worden zu sein. Laut Oberlandesgericht lief Ende des Jahres 2020 die 30-jährige Verjährungsfrist ab. Dies gelte auch dann, wenn man eine 10-jährige, kenntnisabhängige Verjährungsfrist zugrunde lege. Der Kläger hatte 2010 erstmals Angaben gegenüber dem Bistum und den Strafverfolgungsbehörden gemacht.Wegen der Einrede der Verjährung war der Aachener Bischof Helmut Dieser bei einer Demonstration im vergangenen November auf Kritik gestoßen. Dieser verteidigte das Vorgehen. Die Diözese müsse bei Schmerzensgeldklagen jeden Fall einzeln betrachten. In den beiden Fällen habe er die Entscheidung von zwei Gremien berücksichtigen müssen: des Vermögensrates und des Konsultorenkollegiums, das aus dem Domkapitel besteht. An deren Voten sei er als Bischof bei Rechtsgeschäften einschließlich Schmerzensgeldern von über 100.000 Euro gehalten.The post Missbrauchsbetroffene aus Bistum Aachen scheitern erneut vor Gericht appeared first on Evangelische Zeitung.