Am 3.Juli hat das höchste deutsche Gericht die Verfassungsbeschwerde des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar, seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung betreffend, unwiderrufbar abgelehnt. Dettmar hätte den behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht schlüssig aufgezeigt, hieß es. Mit diesem Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit wurde ein Exempel statuiert, dass allen kritischen Juristen in unserem Land als eine Warnung dienen soll. Nein, der Corona-Albtraum ist noch nicht zu Ende und das allgemeine Tabu diesbezüglich ist unerträglich. Dettmar hatte als Amts- und Familienrichter im April 2021 in zwei Fällen die Maskenpflicht aufgehoben. Eine Mutter aus Weimar klagte damals gegen den Maskenzwang, weil ihre beiden Kinder wegen der Masken unter Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit litten. Der Richter verbot daraufhin der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der Pestalozzi-Regelschule in Weimar, ihre Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen. Er machte das einzig Sinnvolle, er ordnete per einstweiliger Anordnung an, dass zwei Schüler in Weimar nicht mehr zur Maskenpflicht, zum Testen oder Abstandhalten gezwungen werden dürften. Als Familienrichter mit gesundem Menschenverstand und bestärkt durch medizinische Gutachten sah er hier exemplarisch das seelische und körperliche Kindeswohl gefährdet. Vier Jahre später wird offiziell anerkannt, das FFP2- Masken nicht die Verbreitung des SARS-CoV2- Virus verhindert, weder die Träger noch andere vor einer Infektion schützten. Die freigeklagten und schließlich vollständig geleakten Protokolle des Robert-Koch-Instituts (Protokoll des RKI vom 26.02.2020) bestätigten, dass es keine Evidenz für den Mund-Nasen-Schutz gebe, auch keine Studien, die die Kontraproduktivität belegten. Auch ein WHO- Dokument vom September 2019 bestätigte entsprechend, dass es keine empirischen wissenschaftlichen Belege für eine zumindest mäßige oder starke Wirksamkeit von Masken gegenüber Viren bei der Verwendung in der Allgemeinbevölkerung gab. Hier zeigt sich deutlich, dass diese Maßnahme ein Akt reiner politischer Willkür war, jenseits aller wissenschaftlichen Evidenz. Erwähnt sei nur noch, dass neben der Angstpropaganda, die dieses fetischartige Glaubensbekenntnis des Masketragens erst ermöglichte, ja noch Unsummen an den Masken verdient wurden, unnötige materielle Ressoursen verschwendet und die Umwelt mit den Masken zugemüllt wurde und schließlich die Gesellschaft zunehmend gespalten wurde. Mit dem neuen behördlichen Akt bleibt das Urteil gegen den Familienrichter aus Weimar rechtskräftig: Zwei Jahre auf Bewährung, damit verbunden ist der lebenslange Verlust seines Richteramts, das Ende seines Dienstverhältnisses, der Wegfall seines Gehaltes und der Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Von den Prozesskosten ganz zu schweigen. Denk ich an (Rechtsstaat) Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht …