Standdatum: 19. Juni 2025.Der Schüler wurde im vergangenen Sommer schwer verletzt. Bild: dpa | Stefan SauerIm Prozess um einen angefahrenen Bremer Schüler auf der Insel Rügen hat die Staatsanwaltschaft Stralsund Berufung eingelegt. Am Montag war ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt worden.Die Anklage war davon ausgegangen, dass der Mann den Schüler im vergangenen Sommer absichtlich angefahren hat. Ein Gutachten konnte das nicht mit Sicherheit bestätigen. Der Angeklagte wurde schließlich wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, nicht wegen gefährlicher Körperverletzung, wie von der Anklage gefordert.Mehrere Klassenkameraden des Schülers hatten vor Gericht ausgesagt, dass der Mann sein Auto gedreht und den damals 13-Jährigen mit einer gezielten Lenkbewegung angefahren und schwer verletzt habe. Er wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert und erlitt unter anderem ein Schädelhirntrauma und mehrere Wunden. Zuvor hatte der Junge nach eigenen Angaben dem Fahrer einen Mittelfinger als provozierende Geste gezeigt.Laut technischem Sachverständigen betrug die Geschwindigkeit des Cabrios beim Aufprall mindestens 25 Kilometer pro Stunde. Nach Darstellung mehrerer Varianten sagte der Gutachter, es könne nicht der Schluss gezogen werden, dass der Autofahrer den Fußgänger mit Absicht habe anfahren wollen. Das könne technisch nicht nachgewiesen werden.Die Polizei hatte nach dem Unfall wochenlang nach dem Fahrer und dem Unfallauto gesucht. Das Cabrio wurde am 5. September bei einer Hausdurchsuchung auf dem Betriebsgelände des Angeklagten sichergestellt, wo es in einer Garage unter Planen und Decken hinter Möbeln stand. Er habe das Fahrzeug relativ sorgfältig versteckt, so der Richter. Der Angeklagte argumentierte, dies habe er auf Anraten seines damaligen Anwalts getan, was auch zum Wechsel seines Verteidigers geführt habe.Mehr zum Thema:Quelle: buten un binnen.Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 19. Juni 2025, 14 Uhr