Das Compact-Magazin hat im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen. Das verkündeten die Richter am Dienstagmorgen. Damit ist Nancy Faesers Verbot des Magazins rechtswidrig – das Magazin bleibt damit nicht verboten. Das ist eine entscheidende Niederlage für die ehemalige Bundesinnenministerin.Gegen die Entscheidung des Gerichts ist nicht möglich, in Berufung zu gehen, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits die letzte Instanz ist. Am 16. Juli hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die "Compact-Magazin GmbH" und ihr komplettes Print- und Onlineangebot verboten und aufgelöst. Bei einer morgendlichen Razzia in den Redaktionsräumen und mit Compact verbundenen Personen waren überdies sämtliche Objekte, die zur Tätigkeit des Mediums genutzt wurden, beschlagnahmt worden. Faeser hatte anschließend angekündigt: „Wir werden auch weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten.“Kurz darauf im August hatten die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig das Verbot in einem Eilverfahren teilweise vorläufig ausgesetzt, weil Zweifel an der Verhältnismäßigkeit bestanden. Die Bundesrichter bestätigten damit am Dienstag ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August.Mehr Details in Kürze...