Berliner Verfassungsgericht erlaubt Begehren »Berlin autofrei«

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[Siehe hierzu Berichte im »Tagesspiegel«, in der »B.Z.« und in der »taz«.]Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat das klima-aktivistische Volksbegehren »Berlin autofrei« genehmigt. Es will den privaten Autverkehr in der Innenstadt (d.h. innerhalb des S-Bahnrings) fast komplett verbieten, mit nur 12 erlaubten privaten Fahrten pro Jahr. Das Urteil ist überraschend. Denn eigentlich hatte man mit einer Ablehnung gerechnet, wie auch die Merheit im Berliner Senat eigentlich gegen dieses Vorhaben ist. Doch im Urteil ging es zunächst nur um die grundsätzliche Frage, ob solch ein Volksbegehren überhaupt rechtlicht zulässig ist.Ob die Berliner am Ende dafür stimmen, ist noch ungewiss. Denn dafür müssen 170.000 Unterschriften gesammelt werden und die Mehrheit der teilnehmenden Wähler (mindestens 25 Prozent der Berliner Wahlberechtigten) zustimmen. Wer steckt dahinter? Der Verein »Vertrauensgesellschaft e.V.«, besteht aus Radfahrern und Nahverkehrsnutzern, Klimaaktivisten und autokritischen Ideologen, die ihre Interessen vertreten. Ignoriert werden die Interessen der Autofahrer. Gunnar Schupelius kritisiert in der B.Z., dass radikale Gruppen die Volksgesetzgebung missbrauchen, um ihre Ideologie durchzusetzen, wie zuvor bei »Berlin 2030 klimaneutral« oder dem »Volksentscheid Fahrrad«. Ursprünglich sollte die Volksgesetzgebung den Bürgerwillen stärken, doch Lobbygruppen nutzen sie, um Politik und Volk zu drohen. Schupelius kritisiert, dass es an Schadensprüfung fehlt.Und welcher Schaden kommt auf die Bürger zu?Es ist ganz einfach: Wenn sie im inneren Bereich von Berlin wohnen und ein Auto haben, können sie nicht mehr mit ihrem Auto zu ihrer Wohnung fahren. Ihr Auto wird für den Alltag quasi wertlos gemacht.Viele Berliner haben ein Auto, weil sie es für ihre Familie brauchen, weil sie damit morgens ihre Kinder zur Schule bringen, damit zur Arbeit fahren. Viele Bürger fahren auch aus Sicherheitsgründen abends und nachts lieber mit dem Auto. Auch beim Einkauf hilft es. Der Familieneinkauf lässt sich schwer durch die Stadt schleppen.Wie steht die AfD in Berlin dazu?Der verkehrspolitische Sprecher der AfD Hauptstadtfraktion, Rolf Wiedenhaupt, kommentierte in einer Presseerklärung:»Dieses Volksbegehren mag verfassungsrechtlich zulässig sein, inhaltlich ist es absurd und stellt ein faktisches Autoverbot für die Berliner Innenstadt dar. Die Berliner sollen nur noch zwölfmal im Jahr privat mit dem Auto in die Innenstadt fahren dürfen, das Parken nur noch mit Sondererlaubnis möglich sein; das ist Autohass pur. Dies würde den Einzelhandel, die großen Kulturbetriebe in der Stadt ersticken und den Berlinern ihre individuelle Mobilität nehmen. Wir sind jedoch sicher, dass die Berliner klug genug sind, diesen massiven Einschnitt in ihre persönliche Freiheit mehrheitlich abzulehnen.Die AfD wird diese Pläne aufs Schärfste bekämpfen. Das Anti-Auto-Volksbegehren ist und bleibt falsch. Die Berliner müssen mobil bleiben, und dazu gehört auch das Fahren mit dem Auto.«