Das Compact-Urteil – wirklich alles supi?

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Natürlich war der Jubel in der patriotischen Szene und besonders bei Jürgen Elsässer groß, nachdem ein Richter entschieden hatte, dass linke-rechte Compact-Magazin weiterhin erscheinen darf.(Titelbild: Ikonisches Bild zum Zustand der Pressefreiheit: Compact-Verleger Jürgen Elsässer bei der Razzia in seinem Privatdomizil)Der Schaden nach einer durch linke Medien begleitete Hausdurchsuchung und dem Versuch, Elsässers wirtschaftliche Existenz zu vernichten, ist damit allerdings in keiner Weise geringer, geschweige denn ausgeglichen worden.Und es gibt auch durchaus kritische Töne nach diesem „sensationellen“ Urteil:Krzysztof Walczak schreibt:Ich möchte die gute Stimmung nicht verderben, kann mich aber über das Compact-Urteil nicht vollständig freuen. (Bundesverwaltungsgericht hebt „Compact“-Verbot endgültig auf: Urteilsbegründung blamiert Faeser – und entzieht AfD-Verbot den Boden) Die genaue Urteilsbegründung muss man abwarten, aber ausweislich der zusammenfassenden Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts und der mündlichen Urteilsbegründung kann man schon jetzt festhalten, dass ein beunruhigender Trend in der Rechtsprechung fortgesetzt wird:Statt klare Grenzen zu ziehen und objektive Prinzipien und Tendenzen in der Rechtsprechung zu stärken, beispielsweise durch die in einer Demokratie dringend gebotene Regel, dass man im Lichte der Pressefreiheit per se keine Presse verbieten darf, wenn kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, schiebt man stattdessen den entscheidungserheblichen Teil in die Verhältnismäßigkeitsprüfung ab.Das ist brandgefährlich, weil die Verhältnismäßigkeitsprüfung der Teil der juristischen Prüfung ist, bei der der subjektive Beurteilungsspielraum der Richter am größten ist.Heißt mit anderen Worten: Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung kann der Richter am einfachsten anhand seiner eigenen Präferenzen entscheiden, ob er den Daumen hebt oder senkt.In diesem Falle hat man den Daumen für Compact gehoben, aber man hat schon anhand der in weiten Teilen peinlich aggressiv gegen Compact gerichteten Urteilsbegründung gemerkt, dass man gute Lust gehabt hätte, das Verbot zu bejahen. Insbesondere wurde nicht wirklich klar, ab wann man Compact hätte doch verbieten können.Remigrationsbefürwortern wird vom Bundesverwaltungsgericht offenbar völlig einseitig unterstellt, dass sie eine Diskriminierung zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund beabsichtigen, obwohl das gerade ja nicht das Ziel ist.Hier bleibt abzuwarten, ob das Gericht in seiner Begründung brauchbare Belege liefert oder es sich – mal wieder – nur um irgendwelche weit hergeholten Interpretationen und Zurechnungsketten handelt.Gleichzeitig war dieser merkwürdige Remigrations-Exkurs, den man durchaus als Versuch des Gerichts verstehen kann, weiteren Druck auf Migrationskritiker aufzubauen, aber offenbar doch nicht schwerwiegend genug, um Compact zu verbieten. Dieses eine Mal, wie man betonen muss.Damit ist die Gefahr nicht gebannt, im Gegenteil: Die politische Linke wird weiter systematisch daran arbeiten, die Gerichte mit linken Richtern zu fluten, die bei der nächsten Verhältnismäßigkeitsprüfung den Daumen senken werden.Das heutige Urteil hat das Fundament dafür gelegt. Im juristischen Prüfungsprogramm hat das Bundesverwaltungsgericht heute alle Stoppschilder, die bereits davor ein Verbot hätten aufhalten müssen, weggeräumt und es wurde lediglich bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung die letzte Ausfahrt vor dem Totalverbot genommen.Zugleich ermuntert das Gericht die Staatsmacht, doch mit milderen, aber gleichwohl freiheitsbeschränkenden Mitteln gegen Compact vorzugehen.Es ist deshalb meiner Meinung nach ein juristisch schlechtes und für die Demokratie und die Meinungsfreiheit ein geradezu gefährliches Urteil. Der Schutzstandard darf bei einer einzelnen Person, die eine Zeitschrift herausbringt, doch nicht anders sein als bei einer GmbH oder einem Verein.Vereinsrecht hin, Vereinsrecht her – das Grundgesetz sagt, dass Presse- und Meinungsfreiheit für alle gelten, unabhängig von der Rechtsform. Und mit gutem Grund hat man das Presserecht nicht in die Hände des Bundes gegeben, sondern bei den Ländern dezentralisiert. Auch hier eine Fehlentscheidung des Gerichts.Es gibt dazu noch einige interessante Ergänzungen:Mich empört, dass das Gericht meint, auf Presseorgane jederzeit einfach das Vereinsrecht anwenden zu können. Jedes Presseorgan mit mehr als einem Mitarbeiter ist danach doch ein Verein?Mit dem besonderen Schutz der Pressefreiheit gemäß Art. 5 GG ist das unvereinbar.…Man arbeitet für die kommenden „woken“ Richtergenerationen vor. Ich bin überzeugt, dass die Masse der Verfahren, die exorbitant ist, nur angestrengt wird, um die herrschende Meinung zu torpedieren.Man hofft, ähnlich wie beim Klimaurteil, auf den Richter, der den Impuls setzt.…Das ist schon clever so. Man verwirft das Verbot, gleichzeitig bereitet man aber in der Begründung Verbotsmöglichkeiten für alle unliebsamen Medien vor.Hätte Compact eine Möglichkeit gegen den „Freispruch“ vorzugehen? Darauf werden sich dann andere Richter berufen.Und auch dieser Herr muss sich fernab des Bundestages natürlich äußern: Wolfgang Kubicki schreibt:Nancy Faeser hat großen Schaden angerichtet. Sie zeigte kein Gespür für die Tragweite der Meinungsfreiheit und deren fundamentale Bedeutung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.Das Bundesverwaltungsgericht betont zu Recht, dass das Grundgesetz „im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit“ garantiert.Ebenso unterstreicht es, dass es „mit der Vereinigungsfreiheit grundsätzlich auf die freie gesellschaftliche Gruppenbildung und die Kraft des bürgerschaftlichen Engagements im freien und offenen politischen Diskurs vertraut“. Letztlich attestiert das Gericht Frau Faeser mit ihrem mangelnden Verständnis einen Verfassungsbruch. Gut, dass sie nicht mehr im Amt ist.(Bitte nicht vergessen, dass die FDP als Teil der unsäglichen Ampel-Regierung dazu beigetragen hat, dass die Meinungsfreiheit hier in Deutschland politisch niedergeknüppelt wurde (An.d.R.)Janine Beicht hat dann auch die passende Antwort an Kubicki:Interessant, ist es nicht eine der Ihren, die ein Meldeportal dazu nutzt, abweichende Stimmen, insbesondere solche die Kritik gegen die unsäglichen Politiker äußern, wie am Fließband mit Anzeigen zu übersähen?Egal, Hauptsache Elsässer kann vorerst seine Trump-Taler weiter anbieten oder schmelzen.Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 26.06.2025Der Beitrag Das Compact-Urteil – wirklich alles supi? erschien zuerst auf .