01.07.2025 11.02Online seit heute, 11.02 UhrDer ORF-Beitrag ist verfassungskonform. Das entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH), wie heute in einer Aussendung mitgeteilt wurde. Anlass war eine Beschwerde, die vorbrachte, es sei gleichheitswidrig, dass auch Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, den Beitrag in Höhe von 15,30 Euro pro Monat zu zahlen haben. Der VfGH sieht den Gleichheitsgrundsatz jedoch nicht verletzt.Der Gleichheitsgrundsatz verlange nicht, dass der Beitrag an den tatsächlichen Konsum des Angebots geknüpft ist, stellte der VfGH klar. „Im Rahmen einer teilhabeorientierten gleichmäßigen Lastenverteilung kommt es nur darauf an, dass die Beitragspflichtigen die Möglichkeit haben, die öffentliche Leistung (des ORF, Anm.) zu nutzen“, hieß es.Diese Möglichkeit habe auch, wer kein Fernseh- und Radiogerät besitzt. Prinzipiell sei es im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt.Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) sei zudem dazu berechtigt, Bescheide zur Festsetzung des Beitrags zu erlassen, stellte das Höchstgericht fest. Die Ausgliederung hoheitlicher Aufgaben auf die OBS (früher GIS) sei sachlich und effizient. Die OBS-Geschäftsführung ist zudem an die Weisungen des Finanzministers gebunden.Der VfGH hatte aufgrund einer Vielzahl an Beschwerden gegen die Vorschreibung des ORF-Beitrages im März eine Regelung für ein Massenverfahren angewandt. Dadurch wurden alle beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) dazu anhängigen Verfahren unterbrochen. Diese werden nun mit der Kundmachung der aktuellen Entscheidung im Bundesgesetzblatt fortgesetzt. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.