Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Klage eines Teilnehmers gegen die Auflösung einer einmaligen Kampfsportveranstaltung in Bad Wildungen als unzulässig abgewiesen. Die für das Polizei- und Ordnungsrecht zuständige 7. Kammer des Gerichts habe keinen tiefgreifenden Einschnitt in die Grundrechte des Klägers gesehen, teilte das Gericht am Mittwoch zu dem am gleichen Tag gefällten Urteil in Kassel mit. Ein Antrag auf Berufung ist möglich. (AZ.: 7 K 469/24.KS)Die Veranstaltung habe in Wirklichkeit der rechtsextremen Kampfertüchtigung gedient, begründete die Polizei laut Mitteilung ihr Vorgehen. Sie hatte das Training aufgelöst, einen Platzverweis ausgesprochen und die Personalien von Beteiligten festgestellt.The post Gericht weist Klage gegen Auflösung einer Kampfsportveranstaltung ab appeared first on Evangelische Zeitung.