Ministerium: Familiennachzug bei subsidiärem Schutz schon begrenzt

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Über den Familiennachzug bei Menschen mit subsidiärem Schutz wird heftig gestritten. Das Bundesinnenministerium verweist darauf, dass die Zahlen seit sieben Jahren begrenzt seien.Im ersten Halbjahr 2024 sind laut Bundesinnenministerium 6.230 Familienangehörige zu in Deutschland lebenden Menschen mit sogenanntem subsidiärem Schutz nachgezogen. Ein Ministeriumssprecher verwies am Mittwoch auf die vorliegenden Zahlen in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke. Der Familiennachzug sei seit 2018 bereits auf 1.000 Personen im Monat begrenzt.In den Jahren 2018 bis 2023 einschließlich waren es rund 46.400 Visa, die an Familienangehörige von Menschen mit subsidiärem Schutz ausgehändigt wurden. Die weite Mehrheit der nachgezogenen Familienmitglieder kam demnach aus Syrien. Mit Blick auf den gesamten Nachzug von Familienangehörigen, etwa im Fall von Ehepartnern, die zu Drittstaatangehörigen oder Deutschen nachreisen, stammt die Mehrheit der Personen aus der Türkei. Derzeit gibt es Streit vor allem zwischen SPD, Grünen und der Union über diesen Familiennachzug.Subsidiär schutzberechtigt sind laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Menschen, “die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen”. Als Beispiele werden Todesstrafe oder Folter genannt.The post Ministerium: Familiennachzug bei subsidiärem Schutz schon begrenzt appeared first on Evangelische Zeitung.