Geldstrafe für “Mönch von Lützerath”

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Der Klimaaktivist, der wegen seiner Verkleidung als „Mönch von Lützerath“ bekannt geworden war, ist am Mittwoch vom Landgericht Mönchengladbach zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.200 Euro teile sich in 140 Tagessätze zu je 30 Euro auf, teilte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Der französische Aktivist sei wegen tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verurteilt worden. (AZ: 4 Ds 244/24)Der 29-Jährige hatte im Januar dieses Jahres vor Gericht zugegeben, im Januar 2023 bei den Protesten gegen die Räumung des Erkelenzer Ortsteils Lützerath als Mönch verkleidet zwei Polizisten geschubst zu haben. Beim Prozessauftakt am 22. Januar vor dem Erkelenzer Amtsgericht hatte der Mann eine Erklärung verlesen, die der Richter als Geständnis wertete. Ein weiterer Verhandlungstag war für eine weitere Befragung und die Urteilsverkündung anberaumt worden. Es ging auch um einen Tritt gegen einen Beamten von hinten, der daraufhin gestürzt war. Am 14. Januar 2023 fanden Proteste gegen die Räumung von Lützerath für den heranrückenden Braunkohletagebau Garzweiler II statt.The post Geldstrafe für “Mönch von Lützerath” appeared first on Evangelische Zeitung.