Der Grüne österreichische Noch-Vizekanzler Werner Kogler kann es nicht fassen: Hat er doch ein Gerichtsverfahren in zweiter Instanz verloren, weil sein Konterfei durch die konservative NGO „Stop-Missbrauch“ auf einem Telegram-Kanal in Zusammenhang mit Pädophilie und dessen Unterstützung für kindliche Frühsexualisierung gepostet wurde, etwa durch Koglers öffentlicher Forcierung der LGBTQ-Community etwa mit Dragqueens in Kindergärten und Schulen.Dagegen war Kogler bereits im letzten Jahr beim Landesgericht für Strafsachen Wien mit einer Privatanklage wegen des Verdachts der Üblen Nachrede als Mediendelikt vorgegangen und begehrte eine Entschädigung. Dessen Begründung: Er werde auf dem inkriminierten Foto des Kindesmissbrauchs bezichtigt und es wäre pornografisches Bildmaterial veröffentlicht worden.Die Urheberin des Fotos wurde vom Wiener Rechtsanwalt Dr. Michael-Paul Parusel in zwei Instanzen siegreich vertreten. Noch-Vize-Kanzler dürfte schäumen: Muss er doch nun die gesamten Verfahrenskosten tragen!Politiker muss Kritik aushaltenIn der zweitinstanzlichen Begründung dieses gesellschaftspolitisch sehr wichtigen Urteils heißt es: Vize-Kanzler werden nicht persönlich, sondern nur als Politiker angegriffen. Ist doch bekannt, für er und die Grünen ständig die LGBTQ-Community unterstützen und er sich mit Drag-Queens ablichten lässt. Weiter heißt es in dem Urtei: Politiker hätten eine solche zulässige Kritik in Form der freien Meinungsäußerung gem Art 10 StGG auszuhalten. Und weiter: Das Gericht erkannte keinen „massiven Wertungsexzess“ ohne Tatsachensubstrat.Kollateralschäden der Früh-Sexualisierung an deutscher KITA: „Kinder urinieren sich gegenseitig in den Mund“ – UNSER MITTELEUROPAKöln: Schwule Tänzer lecken und zungen-küssen vor Schulkindern – UNSER MITTELEUROPAUrteil wird von österreichischen Systemmedien verschwiegenMedienpolitisch aber auch interessant: Dass das für Kogler so schmachvolle Urteil kaum publiziert wurde. Nur die Grüne Hof-Postille, „Der Standard“, gibt sich resigniert verstört:„Gericht erlaubt verstörendes Sujet mit Kogler wegen grüner LGBTIQ-Politik:Die Fotomontage ist widerlich: Zu sehen sind Genitalien, nackte Jugendliche, die Andeutung von Fellatio mit einem jungen Kind, die Bundesregierung und gesondert dazu Vizekanzler Werner Kogler mit Dragqueen Candy Licious.“Ganz besonders stört den linken „Standard“ demokratische Kritik an den Mächtigen: “ ‚Unsere Politiker dienen nicht ihrem Volk, sondern sind Handlanger von Globalisten sowie des WEF, WHO, UNO und der EU‘ , heißt es in typischem Verschwörungssprech.“ (Standard)Grüne und Kogler stehen für „genderdivere Sexualpädagogik“Für Kogler und die Grünen besonders peinlich, obwohl offensichtlich:Laut Entscheidung des OLG Wien stünden die Grünen für eine Stärkung von LGBTIQ*-Personen und eine „genderdiverse Sexualpädagogik„. Und weiter: Kogler habe sich solidarisch mit Dragqueen-Lesungen für Kinder gezeigt, die politisch umstritten seien.Außerdem bestünde die inkriminierte Telegram-Chatgruppe aus „gesellschaftspolitisch konservativ“ eingestellten Menschen, die sich etwa für den „Erhalt des natürlichen Schamgefühls der nächsten Generation“ einsetzen. Und weiter heißt es in der Urteilsbegrüdnung:Die „verstörenden Bilder“ auf der Fotomontage sollen zeigen, dass die „natürliche Entwicklung der Kinder und Jugend gestört“ werde. Es handle sich also um eine „politische Kritik„. Eine üble Nachrede gegen Kogler lasse sich dadurch nicht ableiten. Auch das Wort „Missbrauch“ sei „nicht isoliert“ zu betrachten.Insofern aber liege zudem ein „ausreichendes Tatsachensubstrat“ vor. Weswegen die Polemik weder „unverhältnismäßig überzogen“ wäre noch diese „jedes Maß an Sachlichkeit vermissen“ lassen würden.Nun prüft Kogler Medienanwältin Maria Windhager eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH).Ab 12 Jahre: Österreichische Schul-Sex-Broschüre entsetzt Eltern – UNSER MITTELEUROPA„Standard“ spricht Konservativen das Recht auf öffentliche Kritik abInteressant aber auch, wie der links-grüne „Standard“ die siegreiche konservative Parte ins extremistische Eck framt und deren demokratische Meinungsäußerung kriminalisiert.„Für die extreme Rechte ist die Entscheidung ein großer Sieg, der online, etwa in diversen Telegram-Gruppen, dementsprechend gefeiert wird.“Wäre doch……“die Frau, gegen die Kogler vorgegangen war, ist in der Szene keine Unbekannte“: Indem sie doch „an zahlreichen Demonstrationen (!) teilgenommen hat, etwa gegen Corona-Maßnahmen oder das Hermann-Nitsch-Museum.“Oder weil die Frau……“etwa Versammlungsleiterin einer Demonstration beim Prozess gegen den Ex-Burgtheater-Schauspieler Florian Teichtmeister, bei dem pädosexuelle Darstellungen gefunden worden waren“……aktiv war.„Standard“ außer sich über unabhängige JustizDer „Standard“ kann es partout nicht fassen: Dass es in Österreich noch so etwas wie eine unabhängige und objektive Justiz gibt: Füge……“ sich doch das Urteil fügt sich in eine Reihe von (Aufsehen erregenden) Entscheidungen, der „vergangenen Wochen und Monate“.Ein anderer Skandal für den „Standard“: Dass heilige linke Kühe nicht mehr sakrosankt sind:Hätte doch auch noch das Handelsgericht – zwar noch nicht rechtskräftig – entschieden, dass sich das like Antifa-„Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes“ (DÖW) von der FPÖ als „pseudowissenschaftlich“ titulieren lassen müsse. Und weiter: Mit dessen üblichen Äußerungen zu Rechtsextremismus habe das DÖW sinngemäß politische Äußerungen gesetzt und müsse daher auch harte Kritik aushalten.Und dann auch noch das: Wäre zudem das linke Satireportal „Tagespresse“ wegen einer fragwürdigen Satire-Aktion durch das Versenden verleumderischer satirischer Briefe mit FPÖ-Logo der FPÖ verurteilt worden.„Keller-Nazi“ kein ProblemKein Problem hatte „Der Standard“ freilich mit einem Urteil des „Europäischen Menschengerichtshofes“ (EMGR) gegen die FPÖ: Dass etwa der linke Journalist Hans-Henning Scharsach 1995 die Politik von FPÖ und FPÖ-Politikerin Barbara Rosenkranz als „Kellernazi“ bezeichnen durfte. Weil Rosenkranz den Journalisten wegen seiner somit „zu Unrecht erfolgten Verurteilung“ („Standard“) wegen Verleumdung verklagt hatte, stand ihm sogar Schadenersatz zu.Nachruf auf den Grünen Terroristen-Anwalt Ströbele: Pädophilie bei den GrünenÖsterreich: Skandalös-mildes Urteil gegenüber linkem Star-Schauspieler-Pädophilen? (Video) – Grüne Justizministerin in der Kritik_________________________________________________________________________________________„KATAKLYPSE NOW: 100 Jahre Untergang des Abendlandes (Spengler) Dekonstruktion der Political Correctness.“Das Buch ist für “UME”-Leser direkt bei Elmar Forster postalisch (inkl. Widmung) zum Preis von 24,50 EUR (inkl. Porto und persönlicher Widmung) unter bestellbar. Ungarn-Korrespondent Elmar Forster, seit 1992 Auslandsösterreicher in Ungarn, verteidigt in seinem Buch „Ungarn Freiheit und Liebe – Plädoyer für eine verleumdete Nation und ihren Kampf um Wahrheit“ seine Wahlheimat gegen die westlichen Verleumdungskampagnen. Der amazon-Bestseller ist für “UME”-Leser zum Preis von 17,80.- (inklusive Postzustellung und persönlicher Widmung) direkt beim Autor bestellbar unter