Das Bundesinnenministerium fühlt sich für die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses nicht zuständig

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Zur Antwort des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf seine Anfrage (Arbeitsnummer 2/208) erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Malte Kaufmann:„Der noch vor den Wahlen mit den Stimmen der AfD-Fraktion beschlossene Entschließungsantrag sieht vor, dass ,Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, nicht mehr auf freiem Fuß sein dürfen‘ und ,unmittelbar in Haft genommen werden müssen‘.Ich habe die Bundesregierung gefragt, ob die Bundesregierung diese Forderung des Deutschen Bundestages umsetzt. Aus der Antwort des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat auf meine Anfrage geht hervor, dass das Bundesministerium des Inneren sich für die Umsetzung der Beschlüsse des Bundestages nicht zuständig fühlt.Für den Kanzlerkandidaten Friedrich Merz weht der Wind nach den Wahlen schlagartig anders als vor den Bundestagswahlen. Erst vor der Wahl stellte der Bundestag fest, dass die aktuelle Asyl- und Einwanderungspolitik die Sicherheit der Bürger gefährde.Auch der Anschlag von München hätte vermieden werden können, da der Attentäter ein afghanischer Asylbewerber ist, dessen Asylantrag abgelehnt wurde. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, den Missbrauch des Asylrechts zu beenden und die Bevölkerung zu schützen.“Der Beitrag Das Bundesinnenministerium fühlt sich für die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses nicht zuständig erschien zuerst auf AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.