Ukraine | Das ukrainische Verfassungsgericht hat seit drei Jahren keinen Präsidenten

Wait 5 sec.

Die Entscheidung über das Kriegsrecht und mögliche Wahlen ist nicht allein Sache des Präsidenten, auch das Verfassungsgericht in Kiew müsste dazu gehört werden. Doch dieses Gremium ist derzeit kaum handlungsfähig Man komme jetzt „Europa immer näher“, auch durch eine Gerichtsreform, verkündet Wolodymyr Selenskyj immer wieder. Dabei ist der Wunsch Vater des Gedankens, denn der EU-Aspirant Ukraine garantiert die Unabhängigkeit der Gerichte keineswegs, wie das Art. 2 des EU-Vertrages vorsieht. Besonders deutlich wird das beim Verfassungsgericht. Selenskyj hat dessen Vorsitzenden Oleksandr Tupytsky Ende 2020 per Dekret abgesetzt. Begründung: Er stelle eine „Bedrohung der nationalen Sicherheit“ dar. Im Juli 2021 erklärte das Oberste Gericht in Kiew dieses Dekret für illegal, konnte sich aber nicht durchsetzen, weil der Präsident das Votum ignorierte. Nach der Absetzung Tupytskys ernannte Selenskyj zwei neue Verfassungsrichter, hielt sich damit abLesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des Freitag.