Eine Anfrage der AfD zur Nennung von Vornamen von Messerstechern mit deutscher Staatsbürgerschaft im Jahr 2024 wurde vom Berliner Senat zu Unrecht abgelehnt. Das entschied das Berliner Verfassungsgericht auf Antrag der AfD (Beschluss vom 13.05.2025 – VerfGH 67/24). Der Beschluss fiel bereits am 13. Mai, wurde aber erst jetzt veröffentlicht. Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar wird seine damals abschlägig beschiedene Anfrage erneuern und einen neuen Antrag stellen. Den muss der Senat dann neu bewerten.Konkret hatte der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar 2024 eine Anfrage an den Senat gestellt, mit der er die 20 häufigsten Vornamen von Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu Delikten im Jahr 2023, bei denen ein Messer eine Rolle spielte, erfragt. Der Senat hatte das abgelehnt, weil einzelne Menschen so angeblich identifiziert werden könnten. Das Gericht erklärte hingegen seinerseits, dass diese Begründung des Senats so nicht tragfähig sei. Stattdessen habe der Berliner Senat mit seiner Entscheidung das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten verletzt. Ein relevantes Identifizierungsrisiko für Einzelpersonen erscheine dem Verfassungsgericht als nicht plausibel, so die Argumentation der Richter. Der Senat hatte zusätzlich im Gerichtsverfahren auf einmal betont, durch die Nennung der Vornamen bestehe das Risiko, Deutsche mit Migrationshintergrund zu diskriminieren. Dieses Argument habe bei der aktuellen Entscheidung aber keine Rolle gespielt, weil er in der ursprünglichen Begründung zur Ablehnung der AfD-Anfrage überhaupt nicht enthalten war, so das Verfassungsgericht. Die AfD stellte die Frage zu den Vornamen, weil bei den Verdächtigen in der Statistik der Polizei zwar zwischen deutscher und ausländischer Nationalität unterschieden, aber nicht auf einen möglichen Migrationshintergrund eingegangen wurde. Den wollte die AfD über die Vornamen klären.