Eine gute EU-Nation muss sich voll und ganz zur LGBTQ-Agenda bekennen. Darauf hat man in Ungarn keine Lust, dort wurde sogar in der Verfassung festgehalten, dass es nur zwei Geschlechter gibt. Eine Änderung in eines von 72 Fantasiegeschlechtern ist nicht möglich. Ja man besteht sogar darauf, dass es nur zwischen Mann und Frau eine Ehe gibt, die öffentliche Zurschaustellung anderer sexueller Spielarten lehnt man ab. Dies würde gegen die Werte und die Demokratie der EU verstoßen. Ungarns Premier Victor Orban ist davon überzeugt, dass die Bevölkerung auf dekadente und degenerative Sexspiele in der Öffentlichkeit keine Lust hat – und dem folgt er auch. In einem Gesetz aus 2021 wurde die Darstellung von Homosexualität oder “Trans-irgendetwas” in Wort und Bild beschränkt. Entsprechende Filme dürfen nicht zur Hauptsendezeit ausgestrahlt werden, außerdem müssen solche Inhalte mit Warnhinweisen “Verboten für unter 18-Jährige” versehen werden. Dagegen regte die Europäische Union ein Vertragsverletzungsverfahren an (AZ. C-769/22), dem sich 16 Nationen, darunter Deutschland, anschlossen. EuGH Generalanwältin Tamara Ćapeta schrieb in ihren Schlussanträgen heute: “Vielmehr habe Ungarn mehrere dieser grundlegenden Werte negiert und sich damit erheblich vom Modell einer verfassungsmäßigen Demokratie (…) entfernt.”Das uneingeschränkte Ausleben sexueller Fantasien vor Minderjährigen ist offenbar ein zentraler Wert der Europäischen Union und Teil der viel zitierten “UnsereDemokratieTM”, wie sie von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen diktiert wird. Diese war auch die treibende Kraft hinter der Klage gegen Ungarn, an deren Ende der Entzug der Stimmrechte stehen kann. Die Schlussanträge der Generalanwältin können hier als Kurzfassung in deutscher Sprache nachgelesen werden, hier finden Sie den juristischen Volltext. Der Schutz von Kindern vor einer merkwürdigen Sexualmoral soll unter anderem gegen die DSGVO verstoßen.Mit dem Gesetz Nr. LXXIX von 2021 über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und die Änderung bestimmter Gesetze zum Schutz von Kindern hat Ungarn Änderungen an verschiedenen innerstaatlichen Gesetzen vorgenommen (im Folgenden: Gesetzesänderungen). Mehrere dieser Gesetzesänderungen, die Ungarn zufolge aus Jugendschutzgründen eingeführt wurden, verbieten oder beschränken den Zugang zu Inhalten, die „eine Abweichung von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden Identität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität“ darstellen oder fördern (im Folgenden: LGBTI-Inhalte). Die Kommission hat wegen dieser Gesetzesänderungen gegen Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Gerichtshof eingeleitet. Sie beantragt, festzustellen, dass Ungarn auf drei verschiedenen Ebenen gegen das Unionsrecht verstoßen hat: erstens gegen Primär- und Sekundärrecht in Bezug auf den Binnenmarkt für Dienstleistungen sowie gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zweitens gegen mehrere Rechte aus der EU-Grundrechtecharta (im Folgenden: Charta) und drittens gegen Art. 2 EUV3.Im Text von Capeta heißt es unter anderemDie Entscheidung Ungarns zum Schutz von Minderjährigen vor „LGBTI‑Inhalten“ ist nicht auf wissenschaftliche Beweise für deren potenzielle Schädlichkeit für die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Kindern gestützt. Sie beruht daher auf einem Werturteil oder, wie das Europäische Parlament formuliert hat, auf dem Vorurteil, dass homosexuelles und nicht-cisgender Leben mit heterosexuellem und cisgender Leben nicht gleichwertig oder gleichrangig ist. Aus diesem Grund ist Ungarn der Ansicht, dass „der Zugang Minderjähriger zu solchen Inhalten geeignet sein könnte, sich negativ auf ihr Bild von sich selbst oder von der Welt auszuwirken“Man sieht auch einen Verstoß gegen die Rechte von Dienstleistern verwirklicht, welche das Recht hätten, für Kinder LGBTQ-Dienstleistungen anzubieten.Die EU, deren ursprüngliche Idee Frieden und die Freiheit von Handel, Dienstleistung und Fortbewegung der Bürger war, maßt sich einmal mehr an, bis in die Sexualität der Menschen und in die Kinderzimmer hineinzuregieren. Weshalb es der Union so wichtig ist, Kinder mit “LGBTQ”-Inhalten zu beglücken, wäre dringend zu hinterfragen – doch Mainstream-Medien erfüllen diese Aufgabe nicht.