Betrunkener rast in Badelatschen über A1 und rammt Leichenwagen

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Standdatum: 5. Juni 2025.Bild: Imago | Einsatz-Report24Der Fahrer des Leichenwagens brach ein Überholmanöver ab, als er die hohe Geschwindigkeit des 31-Jährigen bemerkte. Dieser konnte den Zusammenprall nicht mehr verhindern.Ein 31-Jähriger hat am Mittwochabend auf der A1 bei Bremen einen schweren Unfall verursacht. Laut Polizei fuhr der Mann betrunken und in Badelatschen mit etwa 200 Kilometern pro Stunde auf der Fahrbahn Richtung Hamburg. Zwischen den Anschlussstellen Brinkum und Bremen-Arsten rammte der Mann einen Leichenwagen. Der Fahrer dieses Fahrzeugs hatte laut Polizei auf den Überholstreifen wechseln wollen, das Manöver jedoch wegen der hohen Geschwindigkeit des 31-Jährigen abgebrochen.Trotz des Ausweichmanövers des Fahrers des Leichenwagens konnte der 31-Jährige nicht verhindern, dass sein Auto das Heck des Bestattungsfahrzeugs berührte. Dadurch wurde sein Auto gegen die Schutzplanke geschleudert. Durch die Wucht des Aufpralls verlor das Auto ein Vorderrad, das auf die Fahrbahn geschleudert wurde. Dadurch wiederum wurde ein anderes Fahrzeug beschädigt.Der 31-Jährige Unfallfahrer wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Die Polizei stellte fest, dass er zwei Promille Alkohol im Blut hatte und während der Fahrt Badelatschen trug. Die Fahrbahn wurde rund um die Unfallstelle abgesperrt. Das führte zu einem Rückstau von der Anschlussstelle Brinkumg bis zum Autobahndreieck Stuhr.Information zum ThemaAutofahren mit Badelatschen – ist das erlaubt?Tatsächlich gibt es keine genauen Vorschriften, welche Schuhe beim Autofahren erlaubt und welche verboten sind. Allerdings kann das Tragen von offenen, locker sitzenden Schuhen im Falle eines Unfalls Konsequenzen haben. Denn der Autofahrer muss sein Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen. Zum einen kann es sich laut ADAC haftungsrechtlich auswirken, wenn beispielsweise ein Unfall durch das Tragen fester Schuhe mutmaßlich hätte verhindert werden können. Zum anderen könnte es passieren, dass die Versicherung eine Leistung zur Schadensregulierung wegen Fahrlässigkeit mindert oder sogar verweigert.Ende der Information zum ThemaQuelle: buten un binnen.