Die schwarz-rote Regierung hatte im Koalitionsvertrag einen „Rechtskreiswechsel“ vereinbart – eine Augenwischerei, und nicht einmal die bekommen sie hin. Ukrainer, die seit dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollten demnach nämlich kein Bürgergeld, sondern Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Doch die rückwirkende Anwendung der Regel ist angeblich zu kompliziert – also bekommen neu ankommende Ukrainer weiter Bürgergeld.Seit Juni 2022 erhalten ukrainische Geflüchtete in Deutschland aufgrund der EU-Massenzustrom-Richtlinie Bürgergeld statt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dies war eine politische Entscheidung der damaligen Ampel-Regierung (SPD, Grüne, FDP). Ukrainer haben einen besonderen Schutzstatus in der EU, der ihnen direkte Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitsmarktzugang gewährt, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen.Insgesamt leben rund 1,25 Millionen Ukrainer in Deutschland. Ende 2024 bezogen etwas mehr als 700.000 Bürgergeld – das machte sie zur größten Gruppe ausländischer Empfänger. Ihre Beschäftigungsquote lag nur bei 31,7 %, wohl vor allem wegen der bequemen Sozialleistungen, denn in anderen Ländern liegt die Quote höher. Entsprechend scharf war und ist die Kritik an der Regelung. Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD, die am 6. Mai 2025 die Regierung übernahm, vereinbarte im Koalitionsvertrag, dass ukrainische Geflüchtete, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, kein Bürgergeld mehr erhalten sollen. Stattdessen sollen sie Leistungen nach dem AsylbLG bekommen, was eine Kürzung von 563 Euro auf 441 Euro pro Monat für Alleinstehende bedeutet. Ziel ist es, Arbeitsanreize zu schaffen und die Sozialsysteme zu entlasten. (Aber nicht für die 700.000, die schon bequem im Bürgergeld sitzen, wie man hinzufügen muss.)Für diesen „Rechtskreiswechsel“ ist eine Änderung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) erforderlich, da eine einfache Verordnung nicht ausreicht. Die neue Regierung hat den Gesetzgebungsprozess jedoch erst begonnen, und die Änderung ist noch nicht in Kraft getreten. Neu ankommende Ukrainer erhalten daher weiterhin Bürgergeld, bis das Gesetz verabschiedet ist.Ursprünglich war geplant, die Regelung rückwirkend zum 1. April 2025 anzuwenden. Laut BILD ist dies rechtlich und administrativ „sehr kompliziert“, innerhalb der Regierung heiße es sogar, die rückwirkende Regelung sei „nicht durchführbar“. SPD-Arbeitsexpertin Annika Klose und der Deutsche Landkreistag betonen, dass eine rückwirkende Umsetzung bürokratischen Mehraufwand verursachen würde, weshalb die Regelung voraussichtlich erst mit Verkündung des Gesetzes greift – ohne Rückwirkung.Es bleibt abzuwarten, ob die angekündigte Änderung für die Neuankömmlinge überhaupt noch umgesetzt wird – Ukrainer, die schon länger in Deutschland leben, wären sowieso nicht betroffen, der Nutzen geht also ohnehin gegen Null. Bundeskanzler Merz ist dafür bekannt, gerne mal zurückzurudern, es ist also nicht ausgeschlossen, dass sich am Ende gar nichts ändert. Da käme es auf ein weiteres gebrochenes Wahlversprechen kaum mehr an. Fakt ist natürlich: Leistungen sind nicht in Stein gemeißelt – es fehlt einfach der politische Wille.