OGH-Präsident gegen Dreierspitze bei Bundesstaatsanwaltschaft

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06.07.2025 16.32Online seit heute, 16.32 UhrDer Präsident des Obersten Gerichtshofs, Georg Kodek, zeigt sich von den Plänen der Bundesregierung für die Justiz nicht beeindruckt. Im „Standard“ kritisierte Kodek, dass die Regierung als Spitze der Bundesstaatsanwaltschaft einen Dreiersenat einsetzen will. „Die Verfassung sieht auch nicht drei Bundeskanzler oder drei Justizminister vor“, so der OGH-Präsident.Geplant ist laut einem Entwurf der Regierung, dass an der Spitze ein „grundsätzlich gleichberechtigtes Dreiergremium stehen“ soll, dessen Vorsitz alle drei Jahre wechselt. Die Funktionsperiode soll neun Jahre betragen.Langjährige Erfahrung in Staatsanwaltschaft als VoraussetzungBesetzt werden soll die Behörde mit „Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und Richtern mit einschlägiger Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts, mit zumindest zehnjähriger Erfahrung in dieser Rolle und höchsten fachlichen und persönlichen Qualifikationen“.Man erhoffe sich dadurch, dass ein Dreiersenat schwieriger zu beeinflussen wäre als eine Einzelperson. Kodek ortet hingegen eine „vorschnelle Festlegung auf ein mehrköpfiges Leitungsgremium“ – und hält diese für „bedauerlich“. Die Lösung wäre weiters „im internationalen Vergleich nahezu singulär“.Auch Leiterin von Generalprokuratur für EinzelspitzeAngesiedelt werden soll die Bundesstaatsanwaltschaft bei der Generalprokuratur. Deren Leiterin, Margit Wachberger, äußerte bereits am Freitag Kritik. Sie würde das entscheidende Dreiergremium von der Leitung der Behörde trennen, sagte sie im Ö1-Morgenjournal.Aktuell seien die Justizbehörden monokratisch organisiert – jede staatsanwaltschaftliche Behörde habe einen Leiter, jedes Gericht einen Präsidenten. So könne man eine straffe und sparsame Verwaltung gewährleisten.Für sie gibt es in dem Vorhaben der Regierung aber auch „einige ganz wichtige Punkte, die sehr zu begrüßen sind“. Positiv sei grundsätzlich das Einsetzen einer unabhängigen und weisungsfreien staatsanwaltschaftlichen Spitze, aber auch, dass Expertinnen und Experten mit langjähriger Erfahrung die Entscheidungen treffen sollen. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.