In den drei bevölkerungsreichsten sächsischen Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz wird es zum Jahreswechsel keine zusätzlichen Einschränkungen oder Verbote privater Feuerwerke geben. Es würden die festgelegten gesetzlichen Reglungen gelten, teilten die drei Stadtverwaltungen auf Anfrage des Evangelisches Pressedienstes (epd) mit. Demnach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen nicht gestattet.Zusätzliche Verbotszonen gebe es aber nicht, hieß es. Laut Angaben der Leipziger Stadtverwaltung wäre ein stadtweites Verbot unverhältnismäßig, da auch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe. Eine Eingriffskompetenz gebe es nur im Einzelfall. Die Stadtverwaltung Chemnitz teilte mit, es gebe aktuell auch keine Pläne, zusätzliche Verbote einzuführen.Als unmittelbare Nähe gelten je nach Art der Pyrotechnik und baulich bedingter Schallunterbrechung Abstände in einem Radius von etwa 100 bis 200 Metern um die geschützten Objekte.Die Dresden Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen (Grüne) appellierte, den Einsatz von Silvesterfeuerwerk zu verringern. Feinstaub und Lärm von Silvesterraketen führten zu Belastungen für Menschen, Tiere und Natur. „Auch wenn keine weiteren Einschränkungen durch Verbote geplant sind, gilt: Weniger ist mehr“; sagte Jähnigen.The post Keine zusätzlichen Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk appeared first on Evangelische Zeitung.