30.05.2025 09.05Online seit heute, 9.05 UhrDer Staat darf künftig öffentliche Aufträge bis zu einem Wert von 143.000 Euro direkt, also ohne vorherige Ausschreibung, vergeben. Der Schwellenwert für Direktvergaben wird von zuvor 100.000 Euro angehoben, teilte das Justizministerium heute mit.Durch die neue Grenze sollen öffentliche Aufträge schneller und einfacher an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vergeben und so Bürokratie abgebaut werden. Für Bauaufträge gelten höhere Schwellenwerte. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.