Wer Robert Habeck einen »Schwachkopf« nennt, muß mindestens mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Selbst wenn es genügend Gründe für eine solche Einschätzung geben mag, wäre das nach neuer Rechtssprechung »geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren«. Dafür wurde eine neue Form der Mäjestätsbeleidigung eingeführt: der § 188 StGB, der Personen des politischen Lebens in besonderem Maße […]