https://www.nachdenkseiten.de/?p=134095Wahlrecht absurd: Der Umgang mit dem BSW bleibt demokratiefeindlich und unfairEin Artikel von: Tobias Riegel06. Juni 2025Abgeordnete konkurrierender Parteien können die durch starke Indizien gestützten Forderungen des BSW zu einer seriösen Klärung des Wahlvorgangs nach den gegenwärtigen Regelungen ganz einfach aussitzen. Und anscheinend haben sie genau das vor. Dieser Zustand ist demokratiefeindlich und unfair – er sollte unabhängig von der aktuellen und fragwürdigen Entscheidung des Verfassungsgerichts dringend überprüft werden. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hatte wegen starker Indizien bezüglich Unregelmäßigkeiten beim Wahlvorgang und angesichts eines historisch knappen Abschneidens unterhalb der fünf Prozent vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu diversen Aspekten geklagt, wie Medien berichten. Im Zentrum stehe der Vorwurf an den Bundestag, keinen sogenannten Rechtsbehelf eingeführt zu haben, um bei Zweifeln an der Richtigkeit des Wahlergebnisses umgehend eine Neuauszählung der Stimmen verlangen zu können. Dieser Vorwurf ist meiner Meinung nach berechtigt und die diesbezügliche Situation muss geändert werden. Nun seien die Klagen aber vom BVerfG „als unzulässig“ verworfen worden, so die ARD.Der EU-Abgeordnete des BSW Fabio De Masi stellt zur Einordnung der Entscheidungen des BVerfG auf X fest: „Es ging nur um die bereits per Eilantrag abgewiesenen Sachverhalte, ob bei knappen Wahlergebnissen ein schnelleres Wahlprüfungsverfahren geschaffen werden muss und ob die Reihung auf dem Stimmzettel zulässig war.“ Medienberichte, nach denen das BSW mit seiner Wahlprüfungsbeschwerde endgültig vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sei, seien unzutreffend.Die folgenden Passagen aus einem Artikel der „Tagesschau“ machen deutlich, wie absurd und ganz offensichtlich inakzeptabel die bestehende Situation des Wahlrechts in den vom BSW angesprochenen Punkten ist:„Allerdings verweisen die Richterinnen und Richter in Karlsruhe darauf, dass das BSW sich ja an das ‚übliche Wahlprüfungsverfahren im Bundestag‘ wenden könne. Doch da gibt es ein Problem. Denn mehr als drei Monate nach der Wahl gibt es noch immer niemanden, der sich im Bundestag für diesen Einspruch zuständig erklärt.“Das BSW habe sich an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung gewandt. Doch von dort komme zurück:„Zu Ihrem Anliegen kann ich mich als Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung nicht äußern. Dieser Ausschuss führt zwar die Wahlprüfung im Titel, diese obliegt aber dem vom Plenum gesondert gewählten Wahlprüfungsausschuss.“Demokratiefeindlich und unfair Es gebe also offenbar einen – wichtigen – Unterschied zwischen dem „Ausschuss für Wahlprüfung“ und dem „Wahlprüfungsausschuss“, so der Artikel. Die Pressestelle des Bundestages würde zudem mitteilen, dass sich alle Bundestags-Ausschüsse am 21. Mai konstituiert hätten, so auch der Ausschuss für Wahlprüfung. Den Vorsitz hat Macit Karaahmetoglu von der SPD. Der wiederum verweise aber auf den Wahlprüfungsausschuss (nicht Ausschuss für Wahlprüfung!), nur der sei für die Bewertung der Einsprüche zur Bundestagswahl 2025 zuständig – und: Dieser Ausschuss müsse erst noch vom Plenum gewählt werden, so die ARD.Weiterlesen in den nachdenkseiten.de