Standdatum: 8. Juni 2025.Manche Regeln sind selbstverständlich, andere kennen selbst regelmäßige Fahrradfahrer nicht. Bild: dpa | Matthias BalkIst Fahren auf dem Radweg Pflicht oder Empfehlung? Muss ich beim Überholen eigentlich klingeln? Wir erklären wichtige Fahrrad-Regeln, die selbst Profis nicht kennen.Rechts vor links, den Arm beim Abbiegen ausstrecken und im Dunkeln mit Licht fahren: Manche Fahrrad-Regeln kennt wirklich jeder. Es gibt aber auch Regeln, die fast niemand kennt – und deswegen auch nur die wenigsten beachten.1 Nicht immer muss der Radweg genutzt werdenEin blaues Schild mit Fahrrad signalisiert, dass Radler den Fahrradweg nutzen müssen. Bild: dpa | Wolfram SteinbergEin eingezeichneter Fahrradweg bedeutet nicht zwangsläufig, dass Fahrradfahrer diesen auch nutzen müssen. Radler müssen die speziellen Radstreifen nur benutzen, wenn sie in Kombination mit einem der drei blauen Fahrrad-Verkehrsschilder auftauchen.Steht zu Beginn des Radwegs ein solches blaues Schild, ist das Benutzen des Fahrradwegs Pflicht. Wenn das Schild fehlt, dürfen Radfahrer auch auf der Straße fahren. Eine Ausnahme gilt noch, wenn das Befahren des Radwegs nicht zumutbar ist. Das gilt vor allem dann, wenn Schlaglöcher die Nutzung unmöglich machen.2 Klingeln ist beim Überholen Pflicht – zumindest manchmalGrundsätzlich ist das Überholen im Straßenverkehr nur erlaubt, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden – das gilt auch für Radfahrer. Ob das Überholen nun durch Klingeln angekündigt werden muss, ist strittig.Solche Streifen trennen Autos und Fahrräder. Bild: Radio Bremen | Inès SchumannEin Gericht in Hamburg reduzierte Schadensansprüche einer Radfahrerin, die auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg mit dem Hund eines Fußgängers während des Überholvorgangs zusammengestoßen war. Das Gericht erklärte, dass Fußgänger auf diesen gemeinsamen Wegen grundsätzlich den gesamten Weg benutzen dürften und erst mit der Ankündigung einer Radfahrerin durch das Klingeln Platz machen müssten.Im Fall eines anderen Radfahrers hat ein Gericht in Berlin eine ähnliche Klage hingegen abgewiesen. Der Radfahrer wurde auf einem Radweg mit ausreichend Abstand überholt, erschrak jedoch und stürzte. Laut dem Gericht traf die überholende Fahrradfahrerin hier keine Schuld, eine Ankündigung durch Klingeln sei nicht notwendig gewesen. Trotzdem gilt: Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte das Überholmanöver mit einem kurzen Klingeln ankündigen.3 Auf Fahrradstraßen haben Radler nicht automatisch VorfahrtAuf einer Fahrradstraße haben Fahrradfahrer Vorrang, die normalen Vorfahrtsregeln gelten aber weiterhin. Bild: Radio BremenGleich mehrere Fahrradstraßen stehen den Radlern in Bremen inzwischen zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise ein Teil der Parkstraße, die Humboldtstraße und das Fahrradmodellquartier Alte Neustadt.Zwar geben Radfahrer hier die Geschwindigkeit vor und haben vor den Autofahrern Vorrang, die gesetzlichen Vorfahrtsregeln gelten hier aber dennoch. Grundsätzlich gilt auch hier also: Rechts vor Links. Ausnahmen werden dann durch Schilder oder Bebauung, etwa mithilfe von durchgezogenen Bordsteinen geregelt.4 Nebeneinander radeln ist grundsätzlich erlaubtEigentlich dürfen Fahrradfahrer nebeneinander auf der Straße fahren. Dennoch sieht man das eher selten, denn sobald die Radler damit einen anderen Verkehrsteilnehmer behindern – etwa einen Autofahrer beim Überholen – ist das Nebeneinanderfahren nicht mehr erlaubt. Ausnahmen bilden Fahrradstraßen: Hier dürfen Radfahrer immer nebeneinanderfahren.5 Überholen an der Ampel ist erlaubtStehen mehrere Autos an einer roten Ampel ist es heranfahrenden Fahrradfahrern erlaubt, die Autos rechts zu überholen. Zwar müssen die Autofahrer den Platz zwischen dem eigenen Auto und dem Bordstein nicht zwangsläufig freihalten, wenn sie es aber dennoch tun, dürfen Radfahrer hier an den wartenden Autos vorbei bis zur Ampel vorfahren.6 Radeln mit Kopfhörern ist erlaubt – wenn die Lautstärke stimmtRadfahren mit Kopfhörern in oder auf beiden Ohren – auch das ist grundsätzlich erlaubt. Dabei müssen Radler nur darauf achten, dass sie Verkehrsgeräusche vor allem aber Sirenen von Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen noch hören können. Nur wenn die Musik dafür zu laut ist, kann es ein Verwarngeld von 10 bis 15 Euro geben.7 Fahrradgruppen dürfen über Rot fahrenVor allem Kinder müssen im Verkehr sehr vorsichtig sein. Bild: Imago | Michael GstettenbauerMit hoher Vorsicht: Fährt man in einer Gruppe durch die Stadt, wird man schnell durch rote Ampeln getrennt. Dabei gibt es eine Ausnahmeregelung, die Radlern das Überfahren von roten Ampeln ermöglicht. Sobald 16 Radler zusammen fahren, bilden sie einen Verband. Dieser darf, auch wenn die Ampel für einen Teil des Verbands schon wieder rot ist, geschlossen weiterfahren.Mehr zum Thema:Quelle: buten un binnen.Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 3. Juni 2025, 19:30 Uhr