Nach der angekündigten Selbstauflösung der PKK stellt sich die Frage, ob die jahrzehntelange Kriminalisierung kurdischer Aktivitäten in Deutschland noch haltbar ist. Warum Juristen, Politiker und Zivilgesellschaft eine Neubewertung fordern An der Tür von Yüksel Koçs Wohnung wird mit Nachdruck geklopft. Als er sie öffnet, sieht er Polizisten. Die Beamten des Bundeskriminalamts sind Mitte Mai nach Bremen gekommen, um den langjährigen Co-Vorsitzenden des „Kongresses der demokratischen Gemeinschaften Kurdistans in Europa“ festzunehmen.Der 61-Jährige wird beschuldigt, als hauptamtlicher Kader der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) „Propagandaaktivitäten“ koordiniert zu haben. Seine Anwältin Fatma Sayin betonte hingegen, ihr Mandant habe ausschließlich „legale, öffentliche und politische“ Arbeit für die kurdische Diaspora geleistet.Die Verhaftung reiht sich ein in eine langjährige Praxis: Kurdinnen und Kurden in Deutschland stehLesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des Freitag.