08.07.2025 06.15Online seit heute, 6.15 UhrDer von den Freiheitlichen geplante Untersuchungsausschuss geht wohl in die Warteschleife. Die Koalitionsfraktionen werden morgen im Geschäftsordnungsausschuss das von der FPÖ im Nationalrat eingebrachte Verlangen auf Prüfung diverser Coronavirus-Maßnahmen und des Todes des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek „bestreiten“, wie ÖVP-Fraktionschef Andreas Hanger der APA ankündigte.Die FPÖ kann nun entweder ihren Antrag ändern oder den Verfassungsgerichtshof (VfGH) um eine Klärung ersuchen.Die ÖVP stützt sich auf Rechtsgutachten von den Juristen Christoph Bezemek und Mathis Fister, die ein rechtlich korrektes Ansuchen der Freiheitlichen bezweifeln. Laut U-Ausschuss-Regeln muss der Untersuchungsgegenstand ein „bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ sein.Den erkennt Bezemek nicht. Seiner Einschätzung nach bleibt der Untersuchungsgegenstand vage und unbestimmt. Fister nennt das Verlangen unzulässig, weil es weder einen „bestimmten“ noch einen „abgeschlossenen“ Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes betrifft.Konkret schlägt Hanger vor, die zwei verschiedenen Themen in je einem eigenen Untersuchungsausschuss abzuhandeln, die dann freilich hintereinander stattfinden würden.Eingebracht wurde das Verlangen von der FPÖ bereits im Mai. Als thematische Klammer sollte eine angebliche „Einschüchterung“ von Kritikerinnen und Kritikern etwa durch das Innenministerium dienen.