10.07.2025 14.07Online seit heute, 14.07 UhrDie Verwaltung des deutschen Bundestags in Berlin hat vor wenigen Tagen mehrere Abgeordnete schriftlich aufgefordert, an ihren Büros angebrachte Regenbogenfahnen zu entfernen. Begründet wurde die Anweisung mit der Hausordnung.Laut dieser ist das Anbringen von Fahnen „grundsätzlich und unabhängig von der konkreten Symbolik nicht gestattet“, sagte ein Sprecher des Bundestags. „Es geht nicht konkret um die Kontrolle von Regenbogenfahnen“, wurde er heute zitiert. Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ über die Sache berichtet.Die Aufforderung an die Abgeordneten war Anfang der Woche ergangen. Der Sprecher betonte, es handle sich um einen Routinevorgang. Ähnliche Fälle gebe es immer wieder. Es bestehe ein generelles Verbot, das etwa auch Deutschland- und Europafahnen und andere Flaggen und Aushänge betreffe.Eine der Abgeordneten, die mit einer Pride-Flagge ihr Büro schmückte, ist Stella Merendino (Linke). „Wegen der Regenbogenflagge an meinem Büro im Bundestag wurde die Bundestagspolizei gerufen“, schrieb sie auf Instagram.Das ist nach Angaben des Bundestagssprechers ein gängiges Vorgehen. Habe die Bundestagsverwaltung den Sachverhalt geprüft, „wird dies im Regelfall durch die Bundestagspolizei und das Referat für Zutrittsangelegenheiten umgesetzt“. Die Hausordnung sei allen Abgeordneten bekannt.In Paragraf 4 heißt es dort: „Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.“ Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.