Auch "erhitzte Tabakerzeugnisse" dürfen künftig kein Aroma mehr enthalten. Diese Regelung ist am Donnerstag einstimmig im Nationalrat beschlossen worden. Für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gilt das Verbot von Aromen schon seit längerem, künftig gilt es auch für sogenannte Tabaksticks, die in den entsprechenden Erhitzungsgeräten verwendet werden. Nicht betroffen sind allerdings E-Zigaretten, bei denen eine Flüssigkeit (Liquid) verdampft wird.