EuGH-Urteil zu Asylbewerberleistungen: Deutschlands Kürzungen von Asylleistungen verstoßen gegen EU-Recht

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Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürfen abgelehnten Asylbewerbern nicht gekürzt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.