03.06.2026 12.11Online seit heute, 12.11 UhrDie Generalprokuratur empfiehlt dem Obersten Gerichtshof (OGH) beim zweiten Prozess zur Pleite des Signa-Gründers Rene Benko die Bestätigung der Urteile.Konkret spricht sich die Behörde dafür aus, die Verurteilung Benkos ebenso zu bestätigen wie den Freispruch für Benkos Frau Nathalie. Das berichtete die Tageszeitung „Standard“ unter Berufung auf einen Behördensprecher.Benkos sollen Gläubigern Schmuck vorenthalten habenDas Ehepaar Benko soll in einem Tresor von Verwandten Uhren und Schmuck versteckt und damit den Gläubigern vorenthalten haben. Benko war deshalb im Dezember am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haft sowie zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 4.320 Euro verurteilt worden.Dagegen hatte Benko Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Benkos Frau war hingegen vom Landesgericht freigesprochen worden, dagegen hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Beide Einsprüche sollten aus Sicht der Generalprokuratur verworfen werden.„Standard“: Abänderung in einem Punkt empfohlenIn einem Punkt wird laut „Standard“ eine Abänderung des Urteils empfohlen: Die Nichtigkeitsbeschwerde der WKStA gegen die Abweisung des Vermögensverfalls sei berechtigt, die Uhren und Manschettenknöpfe sollten also für verfallen erklärt werden.Die Causa soll am OGH öffentlich verhandelt werden. Bis zur endgültigen Entscheidung der Höchstrichter ist das Urteil des Landesgerichts nicht rechtskräftig.Auch beim ersten Verfahren stützte Generalprokuratur GerichtAuch bei dem ersten Verfahren vor dem Innsbrucker Landesgericht zur Pleite Benkos hat sich die Generalprokuratur hinter die Verurteilung des Immobilieninvestors gestellt, den teilweisen Freispruch hingegen abgelehnt.Im Oktober 2025 war Benko am Landesgericht Innsbruck erstinstanzlich wegen einer Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter zu zwei Jahren Haft verurteilt, aber im Hinblick auf eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg freigesprochen worden.Generalprokuratur übt „gutachterliche Tätigkeit“ ausDie Generalprokuratur empfahl in ihrer Stellungnahme zu diesem Fall, den Schuldspruch Benkos zu bestätigen, aber den teilweisen Freispruch aufzuheben. Die Generalprokuratur wirkt als Rechtswahrerin an allen Strafverfahren des Obersten Gerichtshofs mit. Sie übt eine Art gutachterliche Tätigkeit auf höchstgerichtlicher Ebene aus.