04.06.2026 13.07Online seit heute, 13.07 UhrDie EU-Kommission ist in zwei bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich am Donnerstag den nächsten Schritt gegangen: Wegen der säumigen Umsetzung der Richtlinie zur Strafbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen sowie wegen des mangelnden Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten wurden Stellungnahmen übermittelt.Die Richtlinie zur Strafbarkeit legt gemeinsame Regeln zur Harmonisierung der Definition von Straftatbeständen und Strafen für Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der Union fest. Sie soll die Umgehung von EU-Sanktionen verhindern. Im Juli 2025 wurden Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.Da Österreich den ansässigen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Umweltangelegenheiten keine ausreichenden Rechte auf öffentliche Beteiligung und Zugang zu gerichtlichen Verfahren einräumte, wurde die EU-Kommission bereits vor zwölf Jahren aktiv: Die Brüsseler Behörde sandte bereits im Juli 2014 ein förmliches Mahnschreiben an Österreich. Trotz einiger Gesetzesänderungen ist die EU-Kommission nicht zufrieden.Österreich hat nun in beiden Fällen zwei Monate Zeit, zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die EU-Kommission die Fälle dem Gerichtshof der Europäischen Union vorlegen und Geldstrafen beantragen. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.