„Like“ gilt nicht immer als volle Zustimmung

Wait 5 sec.

In Zeiten, wo soziale Netzwerke nicht nur zum privaten Austausch, sondern auch zur Meinungsbildung genutzt werden, stellt sich zunehmend die Frage, ob Userinnen und User wegen eines „Likes“ belangt werden könnnen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das am Mittwoch – zumindest aus zivilrechtlicher Sicht – in einer Entscheidung verneint: „‚Liken‘ bedeutet nicht automatisch eine Zustimmung zu allen Aspekten der Äußerung eines Dritten“, hieß es in einer Aussendung.