„Zukunftsdepot“: ÖGB ortet Bevorzugung Wohlhabender

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13.10.2026 12.23Online seit heute, 12.23 UhrDer Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) ortet eine Bevorzugung Reicherer beim von ÖVP und NEOS forcierten „Zukunftsdepot“. Es bringe 24.000 Euro Steuerersparnis für ein Kind wohlhabender Eltern, aber nur 300 Euro für ein Kind ohne elterliche Zuzahlungen, so der ÖGB in einer heute veröffentlichten Analyse.Als Alternative schlägt die Gewerkschaft eine jährliche Sparprämie von 50 Euro pro minderjährigem Kind vor, unabhängig von der Zuzahlung der Eltern.Steuerfreies Anlegen für KinderDas Projekt „Zukunftsdepot“ soll Eltern ein steuerfreies Anlegen für ihre Kinder ermöglichen. Zudem soll es, wenn es nach der Regierung geht, ein Startguthaben von 500 Euro geben, wofür in den nächsten beiden Jahren jeweils 40 Millionen Euro budgetiert sind.Grundsätzlich soll in das Depot ab der Geburt eingezahlt werden können. Entnommen werden dürfte das Geld erst ab dem 18. Geburtstag. Bis zur Volljährigkeit bleibt es steuerfrei, es fallen weder Kapitalertragssteuer (KESt) noch Kontoführungsgebühren an. Jährlich können bis zu 5.000 Euro eingezahlt werden.Fast 80-mal höhere FörderungDer ÖGB kommt in seiner Analyse nun zum Schluss, dass nur zwei Prozent der Elternhaushalte die maximale Zuzahlung zum „Zukunftsdepot“ von 5.000 Euro pro Kind und Jahr leisten können. Deren Kinder würden im von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) beworbenen Beispiel (Wertzuwachs 6,7 Prozent pro Jahr) mit über 24.000 Euro gefördert werden und damit fast 80-mal so stark wie Kinder, die nur den Startbonus erhalten (wofür der ÖGB 300 Euro Ersparnis veranschlagt).Mittelfristig sei zudem mit enormen budgetären Kosten zu rechnen. Je nach Modellrechnung könne ein Steuerverlust von über einer halben Milliarde Euro entstehen, meint die Gewerkschaft.Von einem Sparprämienmodell würden hingegen (beim selben Wertzuwachs von 6,7 Prozent) alle Kinder mit rund 900 Euro und damit gleich stark profitieren, und das unabhängig von der Einkommens- oder Vermögenssituation der Eltern, argumentiert man beim ÖGB.Er kann sich 50 Euro pro minderjährigem Kind und Jahr vorstellen. Ein solches Modell „würde garantieren, dass alle Kinder gleich stark profitieren und nicht – wie im Falle der Befreiung des Wertzuwachses von der Kapitalertragsteuer – die budgetären Mittel überwiegend den Kindern aus Haushalten mit hohem Einkommen zufließen würden“.