15.10.2026 13.10Online seit heute, 13.10 UhrDer Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Bestimmungen in der Weinbezeichnungsverordnung des Landwirtschaftsministers als gesetzwidrig aufgehoben, die die Klassifizierung von Rieden durch das Nationale Weinkomitee regelt.Die Übertragung hoheitlicher Befugnisse an das Komitee sei durch das Weingesetz 2009 „nicht gedeckt“, teilte der VfGH heute mit. Mehrere Weinbauern hatten sich an den VfGH gewandt.Das Komitee besteht aus Mitgliedern der Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer, Vertretern von Weinanbaubundesländern und des Landwirtschaftsministeriums sowie dem Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing GmbH (ÖWM). Das Gremium wird vom Landwirtschaftsministerium für einen Zeitraum von fünf Jahren bestellt.VfGH stoppt Riedeneinstufung durch WeinkomiteeDie Weinbezeichnungsverordnung sehe in Paragraf 1a vor, dass die Begriffe „Erste Lage“ und „Große Lage“ nur für Qualitätsweine mit Herkunftsprofil (DAC-Weine) verwendet werden dürfen.Voraussetzung für eine Erlaubnis sei, dass das Nationale Weinkomitee die entsprechende Riede für das jeweilige Weinbaugebiet klassifiziere und der Landwirtschaftsminister die Riede für dieses Weingebiet durch Verordnung festlege. Lehne das Komitee eine Klassifizierung ab, habe der Minister keine Möglichkeit, auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen, so der VfGH.„Damit hat das Nationale Weinkomitee nicht bloß die Stellung eines Sachverständigen, sondern die einer Behörde“, so der VfGH. Für eine solche Übertragung hoheitlicher Befugnisse enthalte das Weingesetz 2009 aber keine Grundlage.Zeit drängt für neues WeingesetzLandwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) ließ zuletzt an einem neuen Weingesetz arbeiten. Der VfGH-Entscheid muss bei der Gesetzesnovelle berücksichtigt werden. Nun drängt aber die Zeit: Die vom VfGH aufgehobene Bestimmung in der Weinbezeichnungsverordnung tritt am Tag nach der Kundmachung dieser Entscheidung im Bundesgesetzblatt außer Kraft. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.