Eine 57-jährige Vorarlbergerin ist am Montag vom Schwurgericht in Feldkirch in ein forensisch therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Betroffene im Oktober vergangenen Jahres im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit ihre 78-jährige Mutter erstickt hat. Die Frau selbst kann sich an nichts erinnern. Das Urteil ist rechtskräftig.