Seit Wochen werden in Niedersachsen AfD-Kandidaten durch Wahlausschüsse von der Kommunalwahl ausgeschlossen. Als Mittel dazu dienen die Einstufung der Partei als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ durch den politisch weisungsgebundenen Verfassungsschutz, eine Verschärfung des Wahlgesetzes und ein interner Erlass des Landesinnenministeriums. Die jeweiligen Wahlausschüsse brauchen dann nur noch „Bedenken“ wegen der Verfassungstreue eines AfD-Kandidaten anzuwenden (denn nur […]