Ehemaliger Domspatz scheitert mit Klage gegen Bistum

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Im Prozess um mögliches Schmerzensgeld für ein ehemaliges Mitglied der Regensburger Domspatzen hat das Landgericht Regensburg ein Urteil gefällt. Der frühere Domspatz erhält keinen Schadenersatz vom Bistum Regensburg. Eine Klage wurde abgewiesen.