16.06.2026 13.06Online seit heute, 13.06 UhrDas EU-Parlament hat heute in Straßburg für Maßnahmen für eine bessere Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette gestimmt.Auch das vieldiskutierte Verbot von Fleischersatzprodukten ist in dieser Regelung enthalten: Fleisch wird als „die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren“ festgelegt. Bezeichnungen wie „Seitan-Steak“ und „veganes Huhn“ sind damit also in Zukunft verboten; den „Veggie-Burger“ darf man hingegen weiterhin essen.Endpreise sollen Produktionskosten wiedergebenLaut der Regelung zur Stärkung der Bäuerinnen und Bauern sollen etwa die Endpreise für Lebensmittel die tatsächlichen Produktionskosten besser wiedergeben.Die EU-Länder sollen dafür Onlineindikatoren einführen und veröffentlichen, die als Referenzwerte in vertraglichen Vereinbarungen dienen. Das Abkommen klärt auch die Verwendung von Begriffen wie „fair“ für landwirtschaftliche Produkte und listet die Kriterien für die Zulassung einer solchen Kennzeichnung auf.Verbindliche schriftliche Verträge sollen speziell Milchproduzenten angesichts der schwierigen Bedingungen des Sektors unterstützen.„Tofu-Kotelett“ wird verbotenFür das meiste Aufsehen hatte ein mögliches Verbot von „Veggie-Burgern“ und „Seitan-Schnitzeln“ gesorgt. Diese stehen nun aber nicht auf der Liste von Bezeichnungen, die künftig tierischen Produkten vorbehalten sein sollen.Fleisch wird in der Regelung als „die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren“ festgelegt, also etwa Schulter, Steak und Speck. Bezeichnungen wie „Tofu-Kotelett“ sind damit also in Zukunft verboten.„Dort, wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drinnen sein. Vegetarische Hühnerkeulen gibt es nicht“, sagte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) zum Kompromiss.Regelung gilt bis Ende 2027Die Kommission hatte mit ihrem Vorschlag von Dezember 2024 auf die zahlreichen Proteste von Landwirtinnen und Landwirten in Brüssel und einigen EU-Staaten reagiert.Die Diskussionen sind aber noch nicht zu Ende, denn die Regelung gilt vorerst bis Ende 2027. Bis dahin muss eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU abgeschlossen sein. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.