Die europäische Bürgerinitiative „Stop Destroying Videogames“, besser bekannt als Teil der Kampagne Stop Killing Games, hat eine offizielle Antwort aus Brüssel erhalten. Die EU-Kommission will Spielehersteller allerdings nicht gesetzlich dazu verpflichten, gekaufte Spiele nach dem Ende des offiziellen Supports dauerhaft spielbar zu halten. Ubisofts The Crew gehört zu den ersten großen Titeln, deren Serverabschaltung auch den Einzelspieler-Teil unbrauchbar machten.Die Initiative hatte 1.294.188 bestätigte Unterstützungen gesammelt. Sie fordert, dass Spiele nicht vollständig unbrauchbar werden dürfen, nur weil ein Publisher die Server abschaltet oder den kommerziellen Betrieb beendet. Betroffen sind zunehmend auch Titel, deren Einzelspieler-Inhalte ohne Verbindung zu zentralen Servern nicht mehr funktionieren.Die EU-Kommission erkennt das Problem an, sieht für die geforderte gesetzliche Pflicht derzeit aber keinen ausreichenden Spielraum. Sie verweist unter anderem auf Urheberrechte und weitere Rechte am geistigen Eigentum, die den Rechteinhabern Kontrolle über ihre Werke und deren Nutzung geben.Keine Pflicht zur dauerhaften SpielbarkeitGanz folgenlos bleibt die Initiative dennoch nicht. Bis Ende 2026 will die Kommission Gespräche mit Spieleherstellern, Verbraucherschützern und Behörden beginnen. Ziel ist ein freiwilliger Verhaltenskodex für das „Lebensende“ von Videospielen. Darin könnten sich Anbieter etwa zu transparenteren Abschaltplänen und besseren Lösungen für betroffene Käufer verpflichten.EAs Anthem war ein gewaltiger Flop und dennoch hatte er seine Anhänger, die die Abschaltung der Server nicht hinnehmen wollten.Ob ein freiwilliger Kodex ausreicht, ist sehr fraglich. Stop Killing Games fordert gerade deshalb gesetzliche Vorgaben, weil Publisher bislang selbst entscheiden können, wann ein gekauftes Spiel nicht mehr funktioniert. Die Kampagne wurde besonders durch Abschaltungen wie beim Ubisoft-Rennspiel „The Crew“ bekannt.Verbraucherschutz soll stärker durchgesetzt werdenDie Kommission verweist zudem auf bereits geltendes EU-Verbraucherrecht. Anbieter müssen vor dem Kauf darüber informieren, wie lange ein Dienst angeboten wird und unter welchen Bedingungen ein Vertrag beendet werden kann. Entspricht ein digitales Produkt später nicht mehr den zugesagten Eigenschaften, können Käufer Anspruch auf Abhilfe oder eine anteilige Erstattung haben.Gemeinsam mit Verbraucherorganisationen will die EU diese Rechte künftig bekannter machen und ihre Durchsetzung verbessern. Die Hoffnung: Wenn Abschaltungen häufiger Rückzahlungen oder andere Konsequenzen nach sich ziehen, könnten Publisher von sich aus längere Laufzeiten oder technische Lösungen für den Weiterbetrieb anbieten.Für Stop Killing Games ist die Antwort damit ein Teilerfolg. Die Initiative hat das Thema auf die europäische Agenda gebracht, ihre zentrale Forderung nach einer verbindlichen Erhaltungspflicht bleibt jedoch vorerst unerfüllt.The post Stop Killing Games erreicht Brüssel – aber kein neues Gesetz first appeared on ifun.de.