So schützt die deutsche Justiz kaltblütige Killer: Keine Mordanklage wegen zu Tode geprügelten Zugschaffner

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In Deutschland muss man inzwischen nicht mehr bis zu den Urteilen warten, bevor man einen Justizskandal konstatieren kann – die Gerichte machen dies schon vor Prozessbeginn offensichtlich. Selbst wer vorsätzlich einen Zugschaffner tottritt, muss in diesem Land keine Mordanklage fürchten: Das Landgericht Zweibrücken hat nun entschieden, dass der griechische Schwarzfahrer, der den Zugbegleiter Serkan C. […]