17.06.2026 11.19Online seit heute, 11.19 UhrNachdem Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) bereits medienrechtlich gegen die FPÖ in erster Instanz gewonnen hatte, ist gestern das Urteil im zivilrechtlichen Verfahren gegen den freiheitlichen Generalsekretär Christian Hafenecker wegen Rufschädigung gefolgt.Es ging um die Behauptung, Meinl-Reisinger würde mit Geldkoffern in die Ukraine reisen, um Steuergeld in bar zu übergeben. Die Behauptung war von der FPÖ auf verschiedenen Kanälen verbreitet worden.Die Verhandlung im zivilrechtlichen Verfahren gegen Hafenecker fand bereits am 21. Mai am Landesgericht St. Pölten statt. Nun erging das schriftliche Urteil.Laut diesem darf der FPÖ-Generalsekretär aufgrund einer einstweiligen Verfügung die unwahren Behauptungen nicht mehr verbreiten, muss sie öffentlich in einer Pressekonferenz und per Aussendung widerrufen und zudem die gesamten Verfahrenskosten tragen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.