Deutsches Gericht: Neue Milka-Tafel irreführend

Wait 5 sec.

13.05.2026 14.43Online seit heute, 14.43 UhrDie neuen Milka-Tafeln mit weniger Inhalt verstoßen nach Auffassung des Landgerichts Bremen in Norddeutschland gegen das Wettbewerbsrecht und dürfen so nicht genutzt werden. Das entschied das Gericht heute und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.Hersteller Mondelez hatte das Gewicht vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm reduziert, die Verpackung jedoch kaum geändert. Das Gericht entschied nun, dass Mondelez die Packung mit 90 Gramm nicht in Verkehr bringen dürfe, wenn in den vier Monaten zuvor die Packung mit 100 Gramm im Angebot war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Mondelez kann dagegen noch berufen.Konkrete Konsequenzen hat das Urteil nach Angaben des Gerichts aber nicht, da die vier Monate seit der Umstellung der Packungsgröße bereits vorbei seien. Bedeutung habe das Urteil aber für künftige Fälle. Denn es bestehe Wiederholungsgefahr.„Wir nehmen die heutige Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und ernst und schauen uns die Urteilsbegründung des Gerichts jetzt im Detail an“, teilte Mondelez mit.„Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, unsere Kommunikation klar zu gestalten. Unser Anspruch war und ist es, transparent, umfassend und verantwortungsvoll mit allen zu kommunizieren, die unsere Produkte kaufen und genießen.“