Auslieferung an USA: Weitere Niederlage für Kim Dotcom

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01.07.2026 09.44Online seit heute, 9.44 UhrDer deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom ist in Neuseeland mit einem weiteren Versuch gescheitert, seine drohende Auslieferung an die USA zu verhindern. Das Berufungsgericht in Wellington bestätigte heute ein Urteil der Vorinstanz und wies den Einspruch des 52-Jährigen gegen den Auslieferungsbeschluss zurück.Auch ordnete das Gericht an, dass Dotcom die Kosten des Verfahrens tragen müsse. Der gebürtige Deutsche kann nun noch vor das oberste Gericht ziehen.Jahrzehntelange Haft drohtDer Gründer der früheren Internetplattform Megaupload heißt mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz und lebt seit 2010 in Neuseeland. Über Megaupload konnten Nutzerinnen und Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehserien und Musik austauschen.Die USA wollen ihn wegen Verletzung von Urheberrechten und Geldwäsche in großem Stil vor Gericht stellen. Bei einer Verurteilung droht ihm jahrzehntelange Haft.Der neuseeländische Justizminister Paul Goldsmith hatte den Auslieferungsbeschluss bereits vor rund zwei Jahren unterzeichnet. Seitdem versucht Dotcom, die Übergabe an die USA doch noch mit verschiedenen Rechtsmitteln zu verhindern. „Ich liebe Neuseeland. Ich werde nicht weggehen“, schrieb er damals in sozialen Netzwerken.Gesundheitliche ProblemeDer Rechtsstreit dauert schon mehr als zehn Jahre und hat verschiedene Gerichte beschäftigt. Bereits 2018 hatte Dotcom mit Blick auf die juristischen Querelen gesagt, er habe nach „sechs Jahren Stress“ große gesundheitliche Probleme. Ende 2024 teilte er mit, er habe einen schweren Schlaganfall erlitten.