01.07.2026 13.17Online seit heute, 13.17 UhrDie Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr für private Immobilien bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro, die es seit April 2024 gegeben hatte, ist mit Ende Juni ausgelaufen.Wer die Regelung in Anspruch genommen hat, muss die Voraussetzungen dafür trotzdem weiter erfüllen, warnte heute die Notariatskammer in einer Aussendung. Die befristete Befreiung war Teil eines Wohn- und Baupakets der damaligen Regierung, um die schwache Bau- und Immobilienbranche anzukurbeln.Wer in den vergangen zwei Jahren beim Immobilienkauf von der Befreiung profitiert hat, „muss auch nach dem Auslaufen der Regelung nachweisen können, dass die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin vorliegen“, so die Notariatskammer in der Aussendung.Bedingung für die Gebührenbefreiung war ein dringendes Wohnbedürfnis, die gekaufte Immobilie muss also als Hauptwohnsitz genutzt werden. Diese Voraussetzung muss laut Aussendung insgesamt über einen Zeitraum von fünf Jahren erfüllt sein. Ist das nicht der Fall, etwa weil die Immobilie vorher verkauft wird, entfällt die Befreiung und die Eintragungsgebühr wird im Nachhinein doch noch fällig.