10.07.2026 12.35Online seit heute, 12.35 UhrDer Rechnungshof (RH) hat heute sein Ergebnis der Überprüfung des Rechenschaftsberichts der ÖVP für das Jahr 2023 veröffentlicht. Nach mehreren Korrekturen und Stellungnahmen der Partei wurde der Bericht an den Unabhängigen Parteien-Transparenzsenat (UPTS) weitergeleitet. Grund sind mehrere festgestellte Mängel. Der UPTS entscheidet letztlich über mögliche Sanktionen wie etwa Geldbußen.Die Mängel betreffen unter anderem unzulässige Spenden von Unternehmen, überhöhte Mitgliedsbeiträge und verspätete Spendenmeldungen. So wies die Partei etwa die Spende eines Unternehmens an den Bauernbund Tirol in Höhe von 1.000 Euro aus. Laut Firmenbuch waren Gesellschafter des Unternehmens aber überwiegend ausländische natürliche Personen.Diese Spenden sind laut Parteiengesetz unzulässig. Die ÖVP hat die Sichtweise des Rechnungshofs akzeptiert und die Spenden entsprechend korrigiert, heißt es in dem Bericht.Auch überhöhte Mitgliedsbeiträge beanstandete der Rechnungshof. So zahlte ein Unternehmen 7.000 Euro an die Partei, obwohl nur maximal 3.000 Euro zulässig gewesen wären, wie die Partei bei nochmaliger Überprüfung errechnete. Der überschießende Betrag wurde in einer weiteren Version des Rechenschaftsberichts als Spende ausgewiesen.Zudem stellte der Rechnungshof fest, dass die Grazer Volkspartei nicht den Großteil der Kosten für die Zeitschrift „GRAZ konkret“ getragen hatte, obwohl diese inhaltlich überwiegend der Partei zuzuordnen war. Das könnte laut Bericht somit zu einer unzulässigen Spende durch den Grazer Gemeinderatsklub an die Grazer Partei geführt haben.