Die KfW stellt die BEG-Förderung neu auf. Ab dem 21. Juli 2026 gelten geänderte Konditionen für die Heizungsförderung, Wärmepumpen und die energieeffiziente Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wer bereits eine gültige Antragsbestätigung hat, kann seinen Antrag noch bis zum 20. Juli zu den bisherigen Förderbedingungen einreichen.