Ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (hier als PDF) dürfte für Unruhe bei Streaming-Anbietern sorgen. Nach Auffassung der Luxemburger Richter darf das Widerrufsrecht bei Streaming-Abonnements nicht pauschal ausgeschlossen werden.In der Praxis könnte dies bedeuten, dass sich ein Streaming-Abonnement nach einem gemütlichen Filmabend direkt widerrufen lässt. Wartet aber noch mit dem Ausprobieren. Zunächst geht es hier um ein Verfahren gegen Sky Österreich, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Sollte sich die Rechtsauffassung des Gerichtshofs durchsetzen, dürfte diese Sichtweise auch in anderen EU-Staaten Gültigkeit haben.Digitaler Inhalt oder Dienstleistung?Ihr kennt das: Bei bestimmten Onlinekäufen oder eben auch wenn man einen Streamingdienst bucht und diesen sofort nutzen will, muss man einwilligen, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Die Anbieter wollen auf diese Weise vermeiden, dass man genau das oben Beschriebene tut. Bei Sky ist diese Thematik besonders spannend. Ohne diese Vorgabe wäre es theoretisch auch möglich, den Dienst für eine Sportübertragung zu buchen und das Abonnement nach deren Abschluss zu widerrufen.Die Richter stellen den Ausschluss des Widerrufsrechts aber nicht generell infrage. Knackpunkt ist die Unterscheidung zwischen „digitalen Inhalten“ und einer „digitalen Dienstleistung“. Bei digitalen Inhalten, das können beispielsweise Apps oder auch gezielt gekaufte Filme und Serien sein, darf der Verkauf an einen Verzicht auf das Widerrufsrecht geknüpft werden. Streamingangebote mit Live-, Abruf- oder Downloadfunktion werden vom EU-Gerichtshof dagegen als digitale Dienstleistungen eingestuft. Die Voraussetzung hierfür sei, dass der Dienst mehr bietet als die bloße Bereitstellung von Inhalten, etwa indem er das Angebot anhand des Nutzungsverhaltens personalisiert oder Inhalte und Empfehlungen individuell an den Nutzer anpasst.Anteilige Kosten können berechnet werdenAber auch im Fall eines Widerrufs müssen Anbieter die bereits erfolgte Nutzung nicht unentgeltlich hinnehmen. Das Gericht merkt diesbezüglich an, dass man als Nutzer für die bis dahin in Anspruch genommene Leistung eine angemessene Vergütung zahlen muss. Diese richte sich in der Regel nach der Nutzungsdauer, könne sich aber auch am Wert der genutzten Inhalte orientieren.The post Streaming-Abos: EU-Gericht stellt Widerrufsverzicht infrage first appeared on ifun.de.