12.07.2026 10.22Online seit heute, 10.22 UhrIn Italien gelten seit heute neue Vorschriften für Radargeräte. Nach einem im Juni verabschiedeten und inzwischen im Amtsblatt veröffentlichten Dekret des Verkehrsministeriums dürfen mit Geschwindigkeitsmessgeräten ohne die vorgeschriebene Typengenehmigung keine Geldstrafen mehr verhängt werden.Rund 850 der etwa 4.000 installierten Anlagen in Italien müssen deshalb vorerst abgeschaltet werden.Die Regelung soll einen seit Jahrzehnten andauernden Rechtsstreit beenden. Ziel ist es, die Zulassung der Geräte einheitlich zu regeln und die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten der vergangenen Jahre einzudämmen. Künftig müssen Geschwindigkeitsmessgeräte deutlich strengere technische Anforderungen erfüllen.Erstmals einheitliches Verfahren für TypengenehmigungBereits mit der Einführung der Straßenverkehrsordnung vor 34 Jahren war vorgeschrieben worden, dass Radarfallen und andere Geschwindigkeitsmessgeräte vor ihrem Einsatz eine formelle Typengenehmigung erhalten müssen. Tatsächlich begnügte sich das Verkehrsministerium jedoch über Jahre mit einer einfacheren Zulassung.Italiens oberstes Gericht stellte in mehreren Urteilen klar, dass beide Verfahren rechtlich nicht gleichwertig sind. Autofahrer, die Geldstrafen wegen überhöhter Geschwindigkeit anfochten, hatten deshalb häufig Erfolg, weil die Messungen mit nicht ordnungsgemäß zugelassenen Geräten erfolgt waren.Übergangsregelungen für MessgeräteFür 3.150 Messgeräte, die bereits installiert sind, gelten laut Verkehrsministerium Übergangsregelungen. 850 Anlagen erfüllen aufgrund ihres Alters die neuen Anforderungen jedoch nicht und müssen abgeschaltet werden.