09.07.2026 11.42Online seit heute, 11.42 UhrDer Presserat rügt den „Falter“ für die Veröffentlichung eines Interviews mit dem Publizisten, Lehrer und Autor Niki Glattauer kurz vor dessen Inanspruchnahme eines assistierten Suizids im September 2025. Die plakative Ankündigung habe die für Suizidberichterstattung gebotene Zurückhaltung (Punkt zwölf des Ehrenkodex) vermissen lassen, hieß es heute in einer Aussendung.Auch hätte stärker auf Alternativen wie Palliativbetreuung eingegangen werden können, stellte der Senat 3 des Selbstkontrollorgans fest.Der „Falter“ veröffentlichte einen Artikel, einen Podcast und ein Video basierend auf einem Interview mit Glattauer, der schwer an Gallenblasenkrebs erkrankt war. Glattauer hielt fest, dass er selbstbestimmt und würdevoll sterben wolle. Es sei ihm wichtig, darüber zu informieren, dass man auch in Österreich seit Kurzem assistierten Suizid in Anspruch nehmen könne, wenn man unheilbar krank sei.Klenk sieht keine klassische SuizidberichterstattungDer Chefredakteur der Wochenzeitung, Florian Klenk, hielt fest, dass es sich nicht um klassische Suizidberichterstattung handle. Die Berichterstattung kläre über medizinische Optionen und ethische Fragen des Lebensendes auf, informiere differenziert und beschreibe den Fall mit Empathie. Er wies zurück, dass sie heroisierend oder voyeuristisch sei.Nach Ansicht des Senats 3 solle das wichtige Thema assistierter Suizid nicht tabuisiert werden. Bedenklich sei in diesem Fall aber, dass das Interview wenige Tage vor der Durchführung veröffentlicht wurde und Tag sowie ungefähre Uhrzeit des Todes im Artikel vorkommen.Die sachliche Diskussion rücke dadurch in den Hintergrund und sei zu einem gewissen Grad von der Frage überlagert worden, ob der Betroffene den assistierten Suizid tatsächlich ausführen werde – oder wie einige im letzten Moment doch davon zurücktrete.Presserat verweist auf mögliche NachahmungDurch die Ankündigung in einem reichweitenstarken Medium sei eine „gewisse Drucksituation“ auf Glattauer aufgebaut worden, den assistierten Suizid tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass er selbst mit der Veröffentlichung vor Durchführung einverstanden war.Der Senat merkt zudem an, dass es auch bei assistierten Suiziden zu Nachahmungstaten kommen könne, wenn diese als verständlicher bzw. mutiger Schritt oder einzig geeignete Lösung beschrieben werden. Der Presserat forderte den „Falter“ auf, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten.Hilfe im KrisenfallBerichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Österreichweit und in den Bundesländern gibt es Anlaufstellen, die Rat und Unterstützung im Krisenfall anbieten.Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147.